Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 03.05.2022 (Beschluss Nr. 07/2022) die Einleitung des Bauleitverfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohnungsbaugebiet – Mittelweg“ in der Gemeinde Klöden beschlossen.
Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 29.08.2022 (Beschluss Nr. BA 12/2022) den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnungsbaugebiet - Mittelweg“ in der Gemeinde Klöden, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben.
Städtebauliches Ziel für den Bebauungsplan war es, die Anfang der 90-iger Jahre vorliegenden Bedürfnisse an erschlossenem Bauland bedienen zu können und somit vor allem junge Menschen im Ort zu halten. Dieses Ziel konnte bis heute nicht umgesetzt werden. Inzwischen entspricht der Bebauungsplan nicht den heutigen Rechtsgrundlagen und Ziele der Landesplanung.
Mit der Aufstellung der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 sollen die im Geltungsbereich der Gemarkung Klöden, Flur 2, Flurstücke verschiedene (s. Übersichtsplan) getroffenen Festsetzungen zur Erschließung eines allgemeinen Wohngebietes aufgehoben werden.
Nach Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 ist eine Bebauung entlang der Straße An den Linden, Schützberger Straße und Mittelweg nach § 34 BauGB und ansonsten nach § 35 BauGB zulässig.
Der Bau- und Vergabeausschuss hat beschlossen, die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 auf der Grundlage des § 13a BauGB aufzustellen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Übersichtskarte (unmaßstäblich):
Der Planentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohnungsbaugebiet – Mittelweg“ in der Gemeinde Klöden in der Fassung vom Juli 2022, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der dazugehörigen Begründung mit Anlagen in der Fassung vom Juli 2022 werden für die Dauer eines Monats in der Zeit
vom 13.10.2022 bis einschließlich 14.11.2022
elektronisch auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) unter folgendem Link www.jessen.de der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), 06917 Jessen (Elster), Schloßstraße 11, Zimmer 0.39 zu den Dienstzeiten eingesehen werden.
Montag/ Mittwoch/ Freitag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Internetseite des Landesportals von Sachsen-Anhalt unter www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdi-lsa/Informationen/gdi_kommunen/main.htm eingesehen werden.
Während der o. g. Frist zur Einsichtnahme können von Jedermann Stellungnahmen unter o. g. Anschrift abgegeben, zur Niederschrift vorgetragen oder per E-Mail abgegeben werden. E-Mail: info@jessen.de. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zur Planung zu äußern.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendun-gen geltend gemacht wurden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder ver-spätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hinweis zum Datenschutz:
Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a Baugesetzbuch im Zusammenhang mit dieser Planung personenbezogene und – beziehbare Daten erhoben. Am Auslegungsort und ergänzend auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) werden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung sowie zum Schutz dieser Daten im Rahmen der Bauleitplanung bereitgehalten.
Vorstehende Veröffentlichung wird hiermit bekannt gemacht.
Jessen, den 21.09.2022
Michael Jahn
Bürgermeister Siegel
Nachtrag
am 13.10.2022 Veröffentlichung der Anlagen
2 - Planzeichnung BPL2 Klöden
3 - Begründung BPL2 Klöden
4 - Baumschutzsatzung der Stadt Jessen