Amtliche Bekanntmachungsseite der Stadt Jessen (Elster)
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat mit der 2. Änderung der Hauptsatzung (Beschluss Nr. 26/2020) die Bekanntmachungsregeln des § 16 geändert. Ab dem Tag der Veröffentlichung der 2. Änderung der Hauptsatzung im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) Nr. 659 am 11.02.2021 tritt die Regelung in Kraft, dass
- gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen,
- Einladungen zu den Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie
- beschlossene Satzungen und Verordnungen
im Internet unter der Internetadresse www.jessen.de rechtswirksam und fristwahrend bekannt zu machen sind. Im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) wird auf die jeweilige Internetbekanntmachung hingewiesen.
Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Stadt Jessen (Elster), Schloßstraße 11, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt.
Der gesamte Wortlaut der 2. Änderung der Hauptsatzung kann hier eingesehen werden.
Verantwortlich für den Inhalt und für die technische Umsetzung der öffentlichen Bekanntmachungen:
Stadt Jessen (Elster)
Schloßstraße 11
06917 Jessen (Elster)
E-Mail: info@jessen.de