V33 „Wohnbebauung Weinberge Schweinitz“ OT Schweinitz

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG - Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes zum Bebauungsplan V33 „Wohnbebauung Weinberge Schweinitz“ OT Schweinitz gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 02.06.2020 (Beschluss Nr. BA 02/2020) den Entwurf des Bebauungsplans V33 „Wohnbebauung Weinberge Schweinitz“ mit den textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie der dazugehörigen Begründung gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dieser Entwurf lag in der Zeit vom 07.07.2020 – 07.08.2020 in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), Schloßstraße 11, Zimmer 0.39 zu den Sprechzeiten öffentlich aus. Der Entwurf wurde im Plandokument geändert (Erhaltung von Bäumen, Anpflanzungen innerhalb der Baugrundstücke, Anlage von Stellplätzen innerhalb der Baugrundstücke). Ergänzt wurde der Fachbeitrag zum Artenschutz. Das geänderte Plandokument sowie die angepasste Begründung stellen den 2. Entwurf des Bebauungsplans V33 in der Fassung April 2021 dar. Dieser 2. Entwurf wird in der Zeit

vom 31.05.2021 bis einschließlich 21.06.2021 

elektronisch auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) unter folgendem Link www.jessen.de der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), 06917 Jessen (Elster), Schloßstraße 11, Zimmer 0.39 zu den Sprechzeiten eingesehen werden. (*siehe Hinweis)

Sprechzeiten:
Dienstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Internetseite des Landesportals von Sachsen-Anhalt unter lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdi-lsa/informationen/gdi_kommunen/main.htm eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt. Während der genannten Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail abgegeben werden. E-Mail: info@jessen.de.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den Teilen, die gegenüber der Auslegung des Entwurfes, Fassung Februar 2020, geändert wurden, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweis zur Auslegung:
Gemäß § 3 Nr. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) vom 20.Mai 2020 und dem Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des PlanSiG vom 18. März 2021 kann die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet ersetz werden.

Hinweise zum Datenschutz:
Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a BauGB im Zusammenhang mit dieser Planung personenbezogene und -beziehbare Daten erhoben. Am Auslegungsort und ergänzend auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) werden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung sowie zum Schutz dieser Daten im Rahmen der Bauleitplanung bereitgehalten.

*Hinweis:
Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird das öffentliche Leben maßgeblich durch das Vorkommen des SARS-Cov2-Virus und damit in Verbindung stehender Maßnahmen zur Eindämmung seiner Ausbreitung in Sachsen-Anhalt bestimmt. Daher ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen der Verwaltung nur eingeschränkt und unter den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes möglich. Über Zugangsbeschränkungen wird auf der Internetseite der Stadt unter www.jessen.de informiert. In einem solchen Fall kann die Einsichtnahme in die in dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Zwecks Terminvereinbarung wird deshalb darum gebeten, sich telefonisch unter der Nummer 03537 276-5 bei der Stadt Jessen (Elster) zu melden.

Plangebiet

Jessen (Elster), den 20.05.2021

Michael Jahn
Bürgermeister

Anordnung der Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs V33 „Wohnbebauung Weinberge Schweinitz” gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Hiermit wird angeordnet, die Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes V33 „Wohnbebauung Weinberge Schweinitz” inklusive Begründung im Mitteilungsblatt für die Stadt Jessen (Elster) bekannt zu machen.

Die Auslegung der Unterlagen erfolgt in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), 06917 Jessen (Elster), Schloßstraße 11, Zimmer 0.39

in der Zeit vom 31.05.2021 bis einschließlich 21.06.2021

während nachfolgender Zeiten:

Dienstag von 09.00 Uhr — 12.00 Uhr 13.00 Uhr — 17.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr — 12.00 Uhr 13.00 Uhr — 18.00 Uhr

Zusätzlich sind die Bekanntmachung und der 2. Entwurf des Bebauungsplanes inklusive Begründung auf der Homepage der Stadt Jessen (Elster) unter www.jessen.de einzustellen.

Jessen (Elster), den 10.05.2021

Michael Jahn
Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 20.05.2021, im Original unterschrieben.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen