Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster) gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 den Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Jessen (Elster) in der Fassung vom 11.01.2023, einschließlich Begründung, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Planung ist die Änderung eines Teilbereiches, eines zurzeit als gewerbliche Baufläche dargestellten Gebietes, zur Sonderbaufläche „Einzelhandel“ (SO), um die planungsrechtliche Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsgeschäften entsprechend den Festsetzungen eines hierfür aufzustellenden Bebauungsplanes vorzubereiten.

Das Plangebiet liegt im „Gewerbepark Jessen 2“ der Gemarkung Jessen, an der B 187 (Rehainer Straße).

Nachfolgende Abbildungen zeigt die Lage des Geltungsbereiches der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster).

Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster) wird anhand des Entwurfes in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster), mit Begründung und Umweltbericht, kann im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom

11.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023

im Bauamt der Stadtverwaltung Jessen (Elster), 06917 Jessen (Elster), Schloßstraße 11, Zimmer 0.39 zu den Dienstzeiten eingesehen werden:
Montag/ Mittwoch/ Freitag von 09:00 Uhr -12:00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr -12.00 Uhr und 13.00 Uhr -17.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr -12.00 Uhr und 13.00 Uhr -18.00 Uhr

Nachfolgend aufgeführte Planunterlagen werden zeitgleich elektronisch auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) unter folgendem Link
www.jessen.de
sowie über die Internetseite des Landesportales von Sachsen-Anhalt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

Die der Planung zugrundeliegenden nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) werden während der Zeit der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster) gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jessen (Elster) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:
Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a Baugesetzbuch im Zusammen-hang mit dieser Planung personenbezogene und -beziehbare Daten erhoben. Am Ausle¬gungsort und ergänzend auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) werden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung sowie zum Schutz dieser Daten im Rahmen der Bauleitplanung be-reitgehalten.

Jessen (Elster), den 15.03.2023

Michael Jahn
Bürgermeister Siegel

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen