In der Sitzung des Stadtrates am 06.07.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt.
Öffentlicher Teil der Sitzung:
Beschluss Nr. 15/2021
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die 7. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Jessen (Elster) über die Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Schwarze Elster“ und „Fläming-Elbaue“ (Umlagesatzung)
Beschluss Nr. 16/2021
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Fortsetzung der Stadtumbaumaßnahme nach § 171 b Baugesetzbuch im Stadtumbaugebiet „Stadtkern Schweinitz“ mit dem neuen Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Das in der Übersichtskarte dargestellte Stadtumbaugebiet „Stadtkern Schweinitz“ wird als Fördergebiet für das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ festgelegt. Die Karte ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss Nr. 17/2021
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Fortschreibung des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Stadt Jessen (Elster)“ (ISEK 2030), beschlossen mit Beschluss Nummer 07/2018 am 27.02.2018, für das aus den städtebaulichen Fördergebieten „Jessen-Altstadtkern“ und „Jessen Nord“ neu zusammengefügten Fördergebiet „Jessen-Innenstadt“ sowie für das Fördergebiet „Schweinitz Stadtkern“. Die in den Kapiteln 5.1 bis 5.3 des ISEK 2030 beschlossenen Aufgaben und Maßnahmen zur Entwicklung des Erhaltungsgebiets „Jessen-Altstadtkern“ und des Stadtumbaugebiets „Jessen-Nord“ werden zur gemeinsamen Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht „Jessen-Innenstadt“ zusammengefasst und fortgeschrieben. Die Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht sowie die Karte mit der Gebietsabgrenzung sind Teile dieses Beschlusses. Die im Kapitel 5.4 des ISEK 2030 beschlossenen Aufgaben und Maßnahmen zur Entwicklung des Stadtumbaugebietes „Stadtkern Schweinitz“ werden mit einer Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht für den Zeitraum 2021 bis 2030 neu festgelegt. Die Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht sowie die Karte mit der Gebietsabgrenzung sind Teile dieses Beschlusses.
Beschluss Nr. 18/2021
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt
- Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplans V34 Wohnbebauung „Am Damm“ im OT Klöden vorgebrachten Hinweise und Bedenken der Öffentlichkeit, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, werden entsprechend Abwägungsprotokoll abgewogen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Beschluss Nr. 19/2021
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt
- Der Bebauungsplan V34 Wohnbebauung „Am Damm“ im OT Klöden, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung vom 05.05.2021, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt. - Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB die Planunterlagen zur Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene und genehmigte Satzung auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist hinzuweisen:
- Wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.
- Auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.
Beschluss Nr. 20/2021
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) stimmt einem Beitritt der Stadt Jessen (Elster) zum Rahmenvertrag über die landeszentrale Vergabe der Lärmkartierung 2022 an Hauptverkehrsstraßen in Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) zu.
Beschluss Nr. 21/2021
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) stimmt der Sanierung der Roten Schule zur Errichtung eines „Kulturzentrums“ im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung sowie über die Verfahrensgrundsätze von LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt (Richtlinie LEADER und CLLD) für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 zu.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Fördermittelantrag zur Errichtung des „Kulturzentrum Rote Schule“ für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 und die Eigenmittel für die Umsetzung der Maßnahme im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 einzuplanen.
Des Weiteren wird der Bürgermeister beauftragt, den Antrag auf Aufnahme in die Prioritätenliste der Förderperiode 2021-2027 zur Fertigstellung des „Kulturzentrum Rote Schule“ zu stellen.
Beschluss Nr. 22/2021
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt eine Veränderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Jessen. Im Aufsichtsrat soll in Zukunft ein zu wählender Vertreter des Stadtrates Mitglied werden.
Nicht öffentlicher Teil der Sitzung:
Beschluss Nr. 23/2021
Grundstücksangelegenheit – Gemarkung Klöden Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt den Verkauf eines Grundstückes
Michael Jahn
Bürgermeister