Auslegung B-Plan Nr. 56 OT Klöden

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG - Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 56 Wohnbebauung „An der Ziegelei" im OT Klöden gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 04.04.2022 (Beschluss Nr. BA 02/2022) den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 56 Wohnbebauung „An der Ziegelei” im OT Klöden mit den textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie der dazugehörigen Begründung in der Fassung vom März 2022 gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 56 werden folgende Planungsziele angestrebt: Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes. Damit soll der anhaltenden Nachfrage nach Bauland für den Eigenheimbau im Ortsteil Klöden entsprochen werden. Die Erschließung soll über die bestehende Verkehrsfläche „An der Ziegelei” erfolgen.
Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt und umfasst das Flurstück 568 (teilweise) der Flur 2 in der Gemarkung Klöden. Der Geltungsbereich befindet sich nord-östlich der Ortslage Klöden. Ein Flächennutzungsplan liegt für den OT Klöden nicht vor.

Der Bebauungsplan wird gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt.
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach §1(6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB sowie dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkung von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beachten sind, bestehen nicht.
Von einer Umweltprüfung nach §2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Gemäß § 3 Nr. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (ausgegeben am 28. Mai 2020) kann die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.

Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 56 Wohnbebauung „An der Ziegelei” im OT Klöden in der Fassung vom März 2022, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der dazugehörigen Begründung mit Anlagen werden für die Dauer eines Monats in der Zeit

vom 05.05.2022 bis einschließlich 08.06.2022

elektronisch auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) unter folgendem Link www.jessen.de der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), 06917 Jessen (Elster), Schloßstraße 11, Zimmer 0.39 zu den Dienstzeiten eingesehen werden.

Montag/ Mittwoch/ Freitag von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.00 Uhr- 18.00 Uhr

Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Internetseite des Landesportals von Sachsen-Anhalt unter www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdi-Isa/lnformationen/gdi_kommunen/main.htm eingesehen werden.

Während dieser Frist zur Einsichtnahme können von Jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail abgegeben werden. E-Mail: info@jessen.de

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:
Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a Baugesetzbuch im Zusammenhang mit dieser Planung personenbezogenen und -beziehbaren Daten erhoben. Am Auslegungsort und ergänzend auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) werden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung sowie zum Schutz dieser Daten im Rahmen der Bauleitplanung bereitgehalten.
Vorstehende Veröffentlichung wird hiermit bekannt gemacht.

Jessen, den 08.04.2022

Michael Jahn
Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 08.04.2022, im Original unterschrieben und gesiegelt.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen