Aufgrund der §§ 8 und 10 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. 6. 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2020 (GVBl. LSA S. ), wird die Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster) – veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) Nr. 631 vom 12. September 2019, zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 02.10.2019, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) Nr. 633 vom 10.10.2019 durch folgende 2. Änderungssatzung geändert:
§ 1
Der § 16 – Öffentliche Bekanntmachungen – erhält folgende neue Fassung:
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Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen alle gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen, Veröffentlichungen für den Brand-, Katastrophen- und Seuchenschutz sowie alle übrigen Bekanntmachungen im Internet unter der Internetadresse www.jessen.de. Die Bekanntmachung ist mit ihrer Bereitstellung im Internet unter der Internetadresse www.jessen.de bewirkt.
Ersatzbekanntmachungen gemäß § 9 Abs. 2 KVG LSA erfolgen in der Stadtverwaltung Jessen, Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster) zu den üblichen Dienstzeiten. Auf die Auslegung wird unter Angabe des Gegenstandes, des Ortes und der Dauer der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung im Internet unter der Internetadresse www.jessen.de hingewiesen.
Die Auslegungsfrist beträgt, wenn nicht anders vorgeschrieben, zwei Wochen. Die Ersatzbekanntmachung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem der Auslegungszeitraum endet. Gleiches gilt, wenn eine öffentliche Auslegung nach einer anderen Rechtsvorschrift erfolgt, die keine besonderen Bestimmungen enthält. -
Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse erfolgt - sofern zeitlich möglich auch bei einer gemäß § 53 Abs. 4 Satz 5 KVG LSA formlos und ohne Frist einberufenen Sitzung – mindestens drei Wochentage vor der Sitzung im Internet der Stadt Jessen (Elster) unter der Internetadresse www.jessen.de. Die Bekanntmachung ist mit ihrer Bereitstellung unter der Internetadresse www.jessen.de bewirkt.
Gleiches gilt für Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse, die in außergewöhnlichen Notsituationen i.S.v. § 56 a Abs. 1 KVG LSA als Videokonferenzsitzungen stattfinden sowie Telefonkonferenzen und Abstimmungen, die aufgrund solcher außergewöhnlichen Notsituationen nach Maßgabe des § 56 Abs. 3 KVG LSA im schriftlichem oder elektronischem Verfahren durchgeführt werden. In der Bekanntmachung erfolgt ein Hinweis, in welcher Weise der öffentliche Teil einer Videokonferenzsitzung verfolgt werden kann. -
Im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) wird unverzüglich auf die Internetbekanntmachung von
- Einladungen zu den Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse,
- Satzungen und Vorordnungen sowie
- Bekanntmachungen im Zusammenhang mit Wahlen
hingewiesen. Bei alle weiteren Bekanntmachungen kann im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) auf deren Veröffentlichung hingewiesen werden.
Die Satzungen und Verordnungen können auch jederzeit in der Stadtverwaltung Jessen, Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster) während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden.
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Betrifft der Inhalt einer Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis und ist diese Bekanntmachung nicht gesetzlich vorgeschrieben, so kann an Stelle einer Bekanntmachung im Internet auch der Aushang an der Bekanntmachungstafel der Stadtverwaltung Jessen, Schloßstraße 11, am Hintereingang als vereinfachte Form der Bekanntmachung treten.
Die Aushängefrist beträgt, soweit nichts anderes bestimmt ist, zwei Wochen. Der Tag des Aushangs und der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird.
Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aushangs folgt, an der dafür bestimmten Bekanntmachungstafel bewirkt.
§ 2
Die 2. Änderungssatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Jessen (Elster), 25.01.2021
Michael Jahn
Bürgermeister