Wahlbekanntmachung zur Wahl des Europäischen Parlaments am 09. Juni 2024

Wahlbekanntmachung zur Wahl des Europäischen Parlaments

  1. Am 09. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
    Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

  2. Die Stadt Jessen (Elster) ist in folgende 21 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:

WBZ Nr. 001 Jessen-Nord I, mit dem Ortsteil Jessen-Nord I (barrierefrei)
Wahllokal: Mehrzweckhalle Jessen, Straße der Jugend 9, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 002 Jessen-Nord II, mit dem Ortsteil Jessen-Nord II (barrierefrei)
Wahllokal: Seniorentreff, Rosa-Luxemburg-Straße 28, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 003 Jessen-Mitte, mit dem Ortsteil Jessen-Mitte (barrierefrei)
Wahllokal: Stadtverwaltung, Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 004 Jessen-Süd, mit den Ortsteilen Jessen-Süd und Gerbisbach (barrierefrei)
Wahllokal: Kindertagesstätte „Koboldmühle“, Mühlgrund 2, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 005 Schweinitz, mit den Ortsteilen Schweinitz, Dixförda, Großkorga, Kleinkorga, Mönchenhöfe, Steinsdorf und Zwuschen
Wahllokal: Grundschule Schweinitz, Obere Weinberge 3, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 006 Battin, mit den Ortsteilen Battin, Rade und Schöneicho
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Battin, Battiner Dorfstraße 27, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 007 Mügeln, mit den Ortsteilen Mügeln, Glücksburg und Lindwerder
Wahllokal: Feuerwehrgerätehaus Mügeln, Jüterboger Allee 1, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 008 Arnsdorf, mit den Ortsteilen Arnsdorf und Leipa
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Arnsdorf, Am Anger 8, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 009 Ruhlsdorf, mit den Ortsteilen Ruhlsdorf und Rehain
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Ruhlsdorf, Ruhlsdorf Nr. 13 B, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 010 Klossa, mit dem Ortsteil Klossa
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Klossa, Klossaer Straße 45, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 011 Gorsdorf-Hemsendorf, mit den Ortsteilen Gorsdorf und Hemsendorf
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Gorsdorf, Gorsdorf Nr. 64, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 012 Düßnitz, mit den Ortsteilen Düßnitz, Kleindröben und Mauken
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Düßnitz, Zur alten Ziegelei 8, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 013 Grabo, mit dem Ortsteil Grabo
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Grabo, Graboer Dorfstraße 20, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 014 Holzdorf, mit den Ortsteilen Holzdorf, Kremitz, Buschkuhnsdorf und Reicho (barrierefrei)
Wahllokal: Kindertagesstätte „Am Wald“ Holzdorf, Waldweg 1 A, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 015 Linda, mit den Ortsteilen Linda und Neuerstadt
Wahllokal: Feuerwehrgerätehaus Linda, Zellendorfer Straße 21 A, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 016 Seyda, mit den Ortsteilen Seyda, Schadewalde und Mellnitz (barrierefrei)
Wahllokal: Kindertagesstätte „Spatzennest“ Seyda, Triftstraße 39 A, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 017 Gentha, mit den Ortsteilen Gentha und Lüttchenseyda
Wahllokal: Gutshaus Gentha, Siedlungsstraße 25, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 018 Morxdorf/Mark Zwuschen, mit den Ortsteilen Morxdorf und Mark Zwuschen
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Mark Zwuschen, Ringstraße 76, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 019 Klöden, mit den Ortsteilen Klöden und Rettig (barrierefrei)
Wahllokal: Kindertagesstätte „Marienkäfer“ Klöden, Schulstraße 5 A, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 020 Naundorf, mit den Ortsteilen Naundorf und Mark Friedersdorf (barrierefrei)
Wahllokal: Feuerwehrgerätehaus Naundorf, Naundorf Nr. 37 A, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 021 Schützberg, mit dem Ortsteil Schützberg
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Schützberg, Schützberger Hauptstraße 50, 06917 Jessen (Elster)

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 19.05.2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15.00 Uhr im Gebäude der Stadtverwaltung Jessen (Elster), Mark 23, 06917 Jessen (Elster) zusammen. Die konkrete Raumaufteilung wird am Wahltag durch Aushang im Empfangsbereich bekannt gemacht. Die Zulassung der Wahlbriefe sowie die Feststellung des Briefwahlergebnisses sind öffentlich.

  1. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
    Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf eine andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

  1. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

  2. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises
    oder
    b) durch Briefwahl
    teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadtverwaltung Jessen (Elster), einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

  1. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Jessen (Elster), 15. Mai 2024

Fischer
Wahlbeauftragter

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 15.05.2024, im Original unterschrieben und gesiegelt.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen