Wahlbekanntmachung für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Jessen (Elster) am 26. September 2021

  1. Die oben bezeichnete Wahl findet am Sonntag, 26. September 2021 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr statt.
    Der Termin einer etwa notwendig werdenden Stichwahl (§ 30a Abs. 1 KWG LSA) ist der 10. Oktober 2021.

  2. Die Stadt Jessen (Elster) ist in folgende 21 Wahlbezirke eingeteilt:

WBZ Nr. 001 Jessen-Nord I, mit dem Ortsteil Jessen-Nord I (barrierefrei)
Wahllokal: Mehrzweckhalle Jessen, Straße der Jugend 9, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 002 Jessen-Nord II, mit dem Ortsteil Jessen-Nord II (barrierefrei)
Wahllokal: Seniorentreff, Rosa-Luxemburg-Straße 28, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 003 Jessen-Mitte, mit dem Ortsteil Jessen-Mitte (barrierefrei)
Wahllokal: Stadtverwaltung, Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 004 Jessen-Süd, mit den Ortsteilen Jessen-Süd und Gerbisbach (barrierefrei)
Wahllokal: Kindertagesstätte „Koboldmühle“, Mühlgrund 2, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 005 Schweinitz, mit den Ortsteilen Schweinitz, Dixförda, Großkorga, Kleinkorga,
Mönchenhöfe, Steinsdorf und Zwuschen
Wahllokal: Grundschule Schweinitz, Obere Weinberge 3, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 006 Battin, mit den Ortsteilen Battin, Rade und Schöneicho
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Battin, Battiner Dorfstraße 27, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 007 Mügeln, mit den Ortsteilen Mügeln, Glücksburg und Lindwerder
Wahllokal: Feuerwehrgerätehaus Mügeln, Jüterboger Allee 1, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 008 Arnsdorf, mit den Ortsteilen Arnsdorf und Leipa
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Arnsdorf, Am Anger 8, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 009 Ruhlsdorf, mit den Ortsteilen Ruhlsdorf und Rehain
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Ruhlsdorf, Ruhlsdorf Nr. 13 B, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 010 Klossa, mit dem Ortsteil Klossa
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Klossa, Klossaer Straße 45, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 011 Gorsdorf-Hemsendorf, mit den Ortsteilen Gorsdorf und Hemsendorf
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Gorsdorf, Gorsdorf Nr. 64, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 012 Düßnitz, mit den Ortsteilen Düßnitz, Kleindröben und Mauken
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Düßnitz, Zur alten Ziegelei 8, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 013 Grabo, mit dem Ortsteil Grabo
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Grabo, Graboer Dorfstraße 20, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 014 Holzdorf, mit den Ortsteilen Holzdorf, Kremitz, Buschkuhnsdorf und Reicho (barrierefrei)
Wahllokal: Kindertagesstätte „Am Wald“ Holzdorf, Waldweg 1 A, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 015 Linda, mit den Ortsteilen Linda und Neuerstadt (barrierefrei)
Wahllokal: Kindertagesstätte „Kleine Lindenblüten“ Linda, Zellendorfer Straße 16, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 016 Seyda, mit den Ortsteilen Seyda, Schadewalde und Mellnitz (barrierefrei)
Wahllokal: Kindertagesstätte „Spatzennest“ Seyda, Triftstraße 39 A, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 017 Gentha, mit den Ortsteilen Gentha und Lüttchenseyda
Wahllokal: Gutshaus Gentha, Siedlungsstraße 25, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 018 Morxdorf/Mark Zwuschen, mit den Ortsteilen Morxdorf und Mark Zwuschen (barrierefrei)
Wahllokal: Feuerwehrgerätehaus Morxdorf, Anger 15, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 019 Klöden, mit den Ortsteilen Klöden und Rettig (barrierefrei)
Wahllokal: Kindertagesstätte „Marienkäfer“ Klöden, Schulstraße 5 A, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 020 Naundorf, mit den Ortsteilen Naundorf und Mark Friedersdorf (barrierefrei)
Wahllokal: Feuerwehrgerätehaus Naundorf, Naundorf Nr. 37 A, 06917 Jessen (Elster)

WBZ Nr. 021 Schützberg, mit dem Ortsteil Schützberg
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Schützberg, Schützberger Hauptstraße 50, 06917 Jessen (Elster)

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wählern in der Zeit bis zum 05.09.2021 übersandt wurden, sind die Wahlbezirke angegeben, in denen der Wähler wählen kann.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in der Grundschule „Max-Lingner“, Alte Gorsdorfer Straße 10, 06917 Jessen (Elster) zusammen. Die Raumbelegung ist dem Aushang vor Ort zu entnehmen.

  1. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsnachweis, oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung behält der Wähler, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahllokals einen Stimmzettel ausgehändigt.

  1. Stimmvergabe
    Jeder Wähler hat eine Stimme.
  1. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat unter Einhaltung der Hygienevorschriften Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

  2. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in der Stadt Jessen (Elster),
    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder
    b) durch Briefwahl
    teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

  1. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliches Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel so zu kennzeichnen und in die Wahlurne zu legen oder das Wahlgerät selbständig zu bedienen, bestimmt eine Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und teilt dies dem Wahlvorsteher mit. Auf Wunsch des Wählers kann ein Mitglied des Wahlvorstandes Hilfe leisten.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

  1. Sonstige Hinweise für die Wähler:

Jessen (Elster), 08. September 2021

König
Wahlleiterin
der Stadt Jessen (Elster)

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 08.09.2021, im Original unterschrieben.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen