Vorbereitung zur Landtagswahl am 06. September 2026

Aufforderung an die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen, Beisitzer und stellvertretende Beisitzer für die Wahlvorstände vorzuschlagen

Für die Durchführung der Wahl im 06. September 2026 fordere ich hiermit alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 31. Mai 2026 Wahlberechtigte als Beisitzer und für jeden Beisitzer einen Stellvertreter für die Besetzung der Wahlvorstände vorzuschlagen. Die Mitglieder der Wahlvorstände sind ehrenamtlich tätig und sollen aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirkes, berufen werden. Für das Vorschlagsrecht der Parteien gilt § 3 Abs. 1 bis 3 LWO LSA entsprechend.

Des Weiteren verweise ich auf § 8 Abs. 3 LWO LSA und die §§ 48 Abs. 2, 49 LWG LSA.

Vorschläge für die Besetzung von Wahlehrenämtern sind schriftlich einzureichen an

Stadt Jessen (Elster)
Wahlbüro
Schloßstraße 11
06917 Jessen (Elster)

oder elektronisch per E-Mail an wahlen@jessen.de

Jessen (Elster), 13. April 2026

Fischer
Wahlbeauftragter

Bekanntmachungsvermerk

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