Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 den Entwurf zur 6. Änderung des lächennutzungsplanes Jessen (Elster) in der Fassung vom 11.01.2023, einschließlich Begründung, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung be-stimmt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 11.04.2023 – 12.05.2023 statt. Aufgrund eines formellen Fehlers (Verletzung der Form-vorschriften des BauGB) wird die Auslegung wiederholt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt nun auf der Grundlage des Baugesetzbuches vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. I Nr. 221) und Berichtigung vom 08.08.2023 (BGBl. Nr. 214) als Veröf-fentlichung. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung ist die Änderung eines Teilbereiches, eines zurzeit als ge-werbliche Baufläche dargestellten Gebietes, zur Sonderbaufläche „Einzelhandel“ (SO), um die planungsrechtliche Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsgeschäf-ten entsprechend den Festsetzungen eines hierfür aufzustellenden Bebauungsplanes vorzubereiten.
Das Plangebiet liegt im „Gewerbepark Jessen 2“ der Gemarkung Jessen, an der B 187 (Rehainer Straße).
Nachfolgende Abbildungen zeigt die Lage des Geltungsbereiches der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster).
Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster) wird anhand des Entwurfes in Form einer öffentlichen Ausle-gung durchgeführt.
Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster), mit Begründung und Umweltbericht, kann im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbe-teiligung in der Zeit vom
23.10.2023 bis einschließlich 24.11.2023
auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) unter folgendem Link
jessen.de/bauen-wohnen/bauen-in-jessen-elster/oeffentlichkeitsbeteiligung.html
sowie über die Internetseite des Geodatenportals des Landes Sachsen-Anhalt eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Auslegungszeitraums auch im Bauamt der Stadtver-waltung Jessen (Elster), 06917 Jessen (Elster), Schloßstraße 11, Zimmer 0.39 zu den Dienstzeiten eingesehen werden:
Montag/ Mittwoch/ Freitag von 09:00 Uhr -12:00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr -12.00 Uhr und 13.00 Uhr -17.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr -12.00 Uhr und 13.00 Uhr -18.00 Uhr
Die zu veröffentlichenden Unterlagen umfassen:
- Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Jessen (Elster), Stand: 11.01.2023
- Begründung zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Jessen (Els-ter), Stand: 11.01.2023
- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Jessen (Elster), Stand: 11.01.2023
- Der Umweltbericht wird gemäß den Maßgaben der §§ 2 (4) und 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB erstellt. Er beschränkt sich auf die von der 6. Änderung berührten Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Die Ermittlung zu erwarten-der Umweltauswirkungen erfolgt für Darstellungen, mit denen erstmalig durch die 6. Änderung des Flächennutzugsplanes ein Nutzungswandel (Umwandlung in eine andere Art der Nutzung) ermöglicht wird. Darstellungen, die sich aus nachrichtli-chen Übernahmen anderer Zulassungsverfahren ergeben, unterliegen nicht der hiesigen Umweltprüfung. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgen-de Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
- Mensch – mit Aussagen u. a. zur Vorprägung, Nachbarschaft und Konflikten durch Lärm und Verkehrsfrequenz
- Arten und Lebensgemeinschaften – mit Aussagen u. a. zu Verlust von An-baufläche und Vegetation
- Boden/ Grundwasser – mit Aussagen u. a. zu Bodenfunktionen und zum Verlust offener/ versickerungsfähiger Bodenoberflächen
- Oberflächengewässer – keine Relevanz
- Klima/ Luft – mit Aussagen zu mikroklimatischen Effekten durch Versiege-lung und Bebauung
- Landschaftsbild – mit Aussagen u. a. zur Überprägung
- Kultur- und Sachgüter – keine Relevanz
- Auswirkungsanalyse zur Verlagerung des REWE- und des Rossmann-Marktes in die Rehainer Straße in 06917 Jessen (Elster), Stand: 20.12.2022
- Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen aus der frühzeitigen Behör-denbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wie nachfol-gend genannt:
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 27.10.2022 mit Umweltinformationen zum Baugrund und Grundwasser
- Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 28.10.2022 mit Umweltinformationen zu landwirtschaftlichen Nutzflächen und Flurneuordnungsverfahren
- Stellungnahme des Landkreises Wittenberg im Rahmen der frühzeitigen Be-hördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 02.11.2022 mit Umweltinfor-mationen zum Hochwasserrisikogebiet, Schutzbereich Mineralwasservor-kommen, Flächenentwässerung/ Wasserrückhaltung und Bodenschutz
Während der o. g. Frist zur Einsichtnahme können von Jedermann Stellungnahmen unter o. g. Anschrift abgegeben werden, ebenfalls per E-Mail an
Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zur Planung zu äußern.
Die der Planung zugrundeliegenden nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften (Ver-ordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) werden während der Zeit der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster) gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jessen (Elster) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausge-schlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig gel-tend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz:
Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a Bauge-setzbuch im Zusammen¬hang mit dieser Planung personenbezogene und -beziehbare Daten erhoben. Am Ausle¬gungsort und ergänzend auf der Internetseite der Stadt Je-ssen (Elster) werden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung sowie zum Schutz dieser Daten im Rahmen der Bauleitplanung be¬reitgehalten.
Jessen (Elster), den 04.10.2023
Michael Jahn
Bürgermeister