Stadt Jessen (Elster)
Bekanntmachung
Vereinfachte Umlegung G71/2006 - „Schützberger Straße im OT Klöden”
Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Vereinfachte Umlegung
1. Feststenung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit des Beschlusses der Vereinfachten Umlegung
Der Beschluss über die Vereinfachte Umlegung G71/2006 - „Schützberger Straße im OT Klöden”, gefasst durch die Stadt Jessen (Elster) am 07.04.2021, ist gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch in der derzeit geltenden Fassung am 06.09.2021 unanfechtbar geworden.
2. Eintritt des neuen Rechtszustandes
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 Baugesetzbuch der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss der Vereinfachten Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Jessen (Elster) zu den Geschäftszeiten oder nach Vereinbarung einzulegen. Der Widerspruch soll einen bestimmten Antrag enthalten. Zur Begründung dienende Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.
Stadt Jessen (Elster), den 06.09.2021
Michael Jahn
Bürgermeister