Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021 den Bebauungsplan V35 Wohnbebauung „Am Schützenhaus“ gemäß § 10 Abs. 1 als Satzung beschlossen (Beschluss-Nr. 05/2021). Die dazugehörige Begründung wurde gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans V35 umfasst die Flurstücke 613/1, 614/5, 1271, 610/2, 612 und teilweise 611, der Flur 11 in der Gemarkung Jessen.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung November 2020. Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan V35 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortüblich bekanntgemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan V35 tritt mit dieser Veröffentlichung in Kraft.
Der Bebauungsplan mit Begründung kann in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), Schloßstraße 11, Zimmer 0.39, während der Dienstzeiten
Montag/ Mittwoch/ Freitag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr -12.00 Uhr und 13.00 Uhr -17.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr -12.00 Uhr und 13.00 Uhr -18.00 Uhr
eingesehen werden. (*siehe Hinweis)
Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Es wird weiterhin auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Satzung im Internet unter www.jessen.de hingewiesen.
Hinweis gemäß § 215 BauGB
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungen der dort verzeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Jessen (Elster) unter Darlegung des, die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
*Hinweis:
Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird das öffentliche Leben maßgeblich durch das Vorkommen des SARS-Cov2-Virus und damit in Verbindung stehender Maßnahmen zur Eindämmung seiner Ausbreitung in Sachsen-Anhalt bestimmt. Daher ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen der Verwaltung nur eingeschränkt und unter den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes möglich. Über Zugangsbeschränkungen wird auf der Internetseite der Stadt unter www.jessen.de informiert. In einem solchen Fall kann die Einsichtnahme in die in dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Zwecks Terminvereinbarung wird deshalb darum gebeten, sich telefonisch unter der Nummer 03537 276-5 bei der Stadt Jessen (Elster) zu melden.
Plangebiet (ohne Maßstab)
Berichtigung des Flächennutzungsplans
Der seit dem 09.09.1994 wirksame Flächennutzungsplan wird in Anwendung des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplans V35 Wohnbebauung „Am Schützenhaus“ angepasst. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden.
Die Berichtigung des Flächennutzungsplans erstreckt sich über den Geltungsbereich des Bebauungsplans V35. Künftig wird im wirksamen Flächennutzungsplan eine Wohnbaufläche anstatt einer gemischten Baufläche dargestellt.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich Wohnbaufläche wirksam.
Wirksamer Flächennutzungsplan vom 09.09.1994 (ohne Maßstab)
Berichtigter Flächennutzungsplan (ohne Maßstab)
Jessen (Elster), den 25.03.2021
Michael Jahn
Bürgermeister
Siegel
Bekanntmachungsanordnung
Hiermit wird angeordnet, die am 09.03.2021 durch den Stadtrat beschlossene Satzung zum Bebauungsplan V35 Wohnbebauung „Am Schützenhaus” der Stadt Jessen (Elster) sowie die erforderliche Berichtigung des Flächennutzungsplans im Internet unter der lnternetadresse www.jessen.de am 25.03.2021 und im Amtsblatt der Stadt Jessen (Elster) vom 25.03.2021 bekanntzumachen.
Die Bereithaltung des Bebauungsplans und dessen Begründung sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans erfolgt ab dem 26.03.2021 in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), Schloßstraße 11, Zimmer 0.39, während der Dienstzeiten. Die Veröffentlichung dieser Satzung erfolgt ebenfalls im Internet unter www.jessen.de unter Bauen und Wohnen/Bauen in Jessen/ Bebauungspläne.
Jessen (Elster), den 15.03.2021
MichaeI Jahn
Bürgermeister