Flurbereinigungsverfahren Oehna, Verf.-Nr. 1002 N

Schlussfeststellung vom 30.10.2025 im Flurbereinigungsverfahren Oehna, Verf.-Nr. 1002 N

Unternehmensflurbereinigung Karl-Marx-Straße 21, 15926 Luckau
Verf.Nr.: 1002 N
Landkreis Wittenberg

Öffentliche Bekanntmachung
Schlussfeststellung vom 30.10.2025

In dem Verfahren
Flurbereinigungsverfahren Oehna, Verf.-Nr. 1002 N
wird hiermit gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Schlussfeststellung erlassen und Folgendes festgestellt;

  1. Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes und seiner Nachträge ist bewirkt.
  2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die in dem Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
  3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
    Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
    Gründe
    Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG liegen vor.
    Der Flurbereinigungsplan und die hierzu ergangenen Nachträge sind in allen Teilen ausgeführt.
    Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die in dem Flurbereinigungsplan und in seinen Nachträgen genannten Beteiligten übergegangen. Die öffentlichen Bücher sind berichtigt.
    Rechtsbehelfsbelehrung
    Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Karl-Marx-Straße 21, 15926 Luckau Widerspruch erhoben werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Benthin

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen