Unternehmensflurbereinigung Seyda, Ortsrandstraße, Verf.Nr.: 611-14 WB4013, Landkreis Wittenberg

Schlussfeststellung vom 25.04.2023 im Flurbereinigungsverfahren Seyda,Ortsrandstraße, Aktenzeichen: 611/-14-WB4013

Unternehmensflurbereinigung Seyda, Ortsrandstraße
Verf.Nr.: 611-14 WB4013
Landkreis Wittenberg

Öffentliche Bekanntmachung
Schlussfeststellung vom 25.04.2023

  1. Im Flurbereinigungsverfahren Seyda,Ortsrandstraße, Aktenzeichen: 611/-14-WB4013, wird hiermit gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetztes vom19.12.2008 (BGBI. I S. 2794), die Schlussfeststellung erlassen und folgendes festgestellt:
    1.1 Die Ausführung des Flurbereinigungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsplan und seinem Nachtrag 1 ist bewirkt.
    1.2 Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
    1.3 Die Flurbereinigungskasse wurde ordnungsgemäß abgeschlossen.
    1.4 Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind für das o. g. Flurbereinigungsverfahren abgeschlossen.
  2. Das Flurbereinigungsverfahren ist nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung beendet.
  3. Der Stadt Jessen werden die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung übergeben.

Gründe:
Der Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens durch Schlussfeststellung ist zulässig und begründet.
Der Flurbereinigungsplan ist in allen Teilen ausgeführt.
Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die im Flurbereinigungsplan Beteiligten übergegangen.
Die öffentlichen Bücher sind nach den Ergebnissen der Flurbereinigung berichtigt.
Gemeinschaftlich wahrzunehmende Aufgaben der Beteiligten bestehen im Flurbereinigungsverfahren nicht mehr.

Da weder Ansprüche der Beteiligten noch sonstige Angelegenheiten gegeben sind, die im Flurbereinigungsverfahren hätten geregelt werden müssen, liegen die Voraussetzungen zur Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG vor.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau erhoben werden.

Im Auftrag
gez. Domke

Datenschutzrechtliche Hinweise

Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz/Flurbereinigungsgesetz
verarbeiten wir im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung. Weitergehende Informationen finden Sie unter: https://alftsachsen-anhalt.de/alff-anhalt/datenschutz/

Alternativ können Sie auch das ALFF Anhalt zur weiteren Informationserlangung kontaktieren:

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt)
Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 6506 -0
Telefax: +49 340 6506 -601
E-Mail: poststefleDE@alff.mule.sachsen-anhalt.de

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des Amtes wenden:
E-Mail: Datenschutzbeauftraöter-ALFF-Anhalt@allf.mule.sachsen-anhalt.de

Bekanntmachungsvermerk

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