Stellenausschreibung für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Jessen (Elster)

Öffentliche Bekanntmachung zur Bürgermeisterwahl 2021

Auf der Grundlage des § 63 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes LSA vom 17.06.2014 (KVG LSA GVBL S. 288) in der derzeit gültigen Fassung, wird für die Bürgermeisterwahl in der Stadt Jessen (Elster) folgende Stellenausschreibung bekannt gegeben:

Stellenausschreibung

für die Direktwahl
der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Jessen (Elster)

In der Stadt Jessen (Elster) ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters im Wege der Direktwahl zum 01.01.2022 zu besetzen.

Jessen (Elster) ist eine idyllisch gelegene Kleinstadt an der Schwarzen Elster. Die Einheitsgemeinde besteht aus 44 Ortsteilen in denen 14.262 Einwohner leben. Sie liegt im östlichen Teil von Sachsen-Anhalt und ist mit 351,95 km² Fläche eine der größten Städte unseres Bundeslandes.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird für die Dauer von sieben Jahren gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen vorliegen.

Das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ist nach der Kommunalbesoldungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach § 7 der Kommunalbesoldungsverordnung gewährt.

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jessen (Elster) wählen am Sonntag, den 26.09.2021 in direkter Wahl die Bürgermeisterin/den Bürgermeister.
Erreicht keine(r) der Bewerberinnen/Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so findet am Sonntag, den 10.10.2021 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.

Gesucht wird eine engagierte, verantwortungsbewusste, zielstrebige und führungsstarke Persönlichkeit mit überdurchschnittlicher Leistungs-und Einsatzbereitschaft, die in der Lage ist, gemeinsam mit den Gremien der Stadt Jessen (Elster) die Entwicklung der Stadt Jessen (Elster) zu fördern und die Verwaltung bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen.

Erwartet wird die Fähigkeit, die Interessen der Stadt Jessen (Elster) nachhaltig innerhalb und außerhalb der Stadt Jessen (Elster) zu vertreten und den Herausforderungen einer modernen, dienstleistungsorientierten Verwaltung innovativ zu begegnen.
Der Bürgermeister leitet als Hauptverwaltungsbeamter die Stadtverwaltung. Im Rahmen der Gesetze trägt der Hauptverwaltungsbeamte dazu bei, die Aufgaben der Stadt Jessen (Elster) zu erfüllen. Die Stadt Jessen (Elster) hat 225 Beschäftigte, die in der Verwaltung und in den nachgeordneten Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Sportstätten, Bibliothek, Bauhof und Friedhöfen tätig sind.

Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet aber noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG LSA) erreicht haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind über die genannten Regelungen hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, so haben sie mit der Bewerbung um das Amt des Bürgermeisters eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Die Bewerbung für das Amt hat schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist zu erfolgen und muss folgende Angaben enthalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Anschrift der Hauptwohnung. Ihr ist eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Wohnsitzgemeinde beizufügen.

Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss gem. § 30 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) von mindestens 1 v. H. der zur letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. § 21 Abs. 9 Satz2 bis 6 KWG LSA gilt entsprechend.

Für Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 S. 1 KWG LSA entsprechend, wenn für die Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde. Die Niederschrift über die Mitglieder-/Delegiertenversammlung ist der Erklärung beizufügen.

Sollten zwischenzeitlich wahlrechtliche Vorschriften (z.B. Anzahl der beizubringenden Unterstützungsunterschriften) durch den Landtag geändert werden, gelten die jeweils aktuellen Regelungen.

Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen stehen auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) www.jessen.de unter der öffentlichen Bekanntmachung dieser Stellenausschreibung zum Download bereit. Darüber hinaus können die notwendigen Vordrucke kostenfrei vom Wahlbüro der Stadt Jessen (Elster) unter der unten angegebenen Adresse oder per E-Mail über wahlen@jessen.de abgefordert werden. Das Formblatt zur Erbringung der Unterstützungsunterschriften (Anlage 6 zur KWO LSA) ist nur auf Abforderung bei der Wahlleiterin erhältlich.

Diese Stellenausschreibung wird gemäß § 16 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster) am 12.05.2021 auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) (www.jessen.de) öffentlich bekannt gemacht. Eine Veröffentlichung erfolgt zusätzlich im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) Nr. 664 am 20.05.2021.
Die Einreichungsfrist beginnt am Tage nach der Veröffentlichung im Internet und endet am 30. August 2021 um 18:00 Uhr.

Die Bewerbung kann auch nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden.

Die Bewerbungen um die Stelle der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters sind schriftlich unter Angabe des Kennwortes „Bürgermeisterwahl“ zu richten an:

Stadt Jessen (Elster)
Wahlleiterin
Schloßstraße 11
06917 Jessen (Elster)

Jessen (Elster), 12.05.2021

König
Wahlleiterin der
Stadt Jessen (Elster)

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 12.05.2021.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen