Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnungsbaugebiet - Mittelweg“ in der Gemeinde Klöden

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 (Beschluss Nr. 04/2023) die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnungsbaugebiet - Mittelweg“ in der Gemeinde Klöden, in der Fassung November 2022, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Aufstellung der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 sollen die im Geltungsbereich der Gemarkung Klöden, Flur 2, Flurstücke verschiedene (s. Übersichtsplan) getroffenen Festsetzungen zur Erschließung eines allgemeinen Wohngebietes aufgehoben werden.
Der Aufhebungsbebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Aufhebungsbebauungsplan, bestehend aus dem Plandokument und der Begründung wird vom Tag dieser Bekanntmachung an, zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), 06917 Jessen (Elster), Schloßstraße 11, Zimmer 0.39 zu den Sprechzeiten

Montag – Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

bereitgehalten. Auf Verlangen wird über die Inhalte des Aufhebungsbebauungsplans Auskunft erteilt.

Hinweis gemäß § 215 BauGB
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungen der dort verzeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Jessen (Elster) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Hinweis gemäß § 44 BauGB
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 43 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.

Übersichtskarte (unmaßstäblich):

Jessen (Elster), den 08.03.2023

Michael Jahn Siegel
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen