- Im Bodenordnungsverfahren Pratau, Aktenzeichen: 611/2-02-WB0596, wird hiermit gemäß § 63 Abs.
2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) i. V. m. § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), in der jeweils geltenden Fassung, die Schlussfeststellung erlassen und folgendes festgestellt:
1.1 Die Ausführung des Bodenordnungsverfahrens nach dem Bodenordnungsplan und seinem Nachtrag 1 ist bewirkt.
1.2 Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
1.3 Die Bodenordnungskasse wurde ordnungsgemäß abgeschlossen.
1.4 Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind für das o. g. Bodenordnungsverfahren abgeschlossen.
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Das Bodenordnungsverfahren ist nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung beendet.
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Der Stadt Lutherstadt Wittenberg werden die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung übergeben.
Gründe:
Der Abschluss des Bodenordnungsverfahrens durch Schlussfeststellung ist zulässig und begründet.
Der Bodenordnungsplan ist in allen Teilen ausgeführt.
Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die im Bodenordnungsplan Beteiligten übergegangen.
Die öffentlichen Bücher sind nach den Ergebnissen der Flurbereinigung berichtigt.
Gemeinschaftlich wahrzunehmende Aufgaben der Beteiligten bestehen im Bodenordnungsverfahren nicht mehr.
Da weder Ansprüche der Beteiligten noch sonstige Angelegenheiten gegeben sind, die im Bodenordnungsverfahren
hätten geregelt werden müssen, liegen die Voraussetzungen zur Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG vor.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau erhoben werden.
Im Auftrag
Bredemann
Datenschutzrechtliche Hinweise
Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz/Flurbereinigungsgesetz
verarbeiten wir im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung. Weitergehende Informationen finden Sie unter:
https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/datenschutz/
Alternativ können Sie auch das ALFF Anhalt zur weiteren Informationserlangung kontaktieren:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt)
Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 6506 -0
Telefax: +49 340 6506 -601
E-Mail: poststelleDEealff.sachsen-anhalt.de
Bei datenschutzrechtlichen Problemen können Sie sich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten
des Amtes wenden:
E-Mail: Datenschutzbeauftrapter-DEealff.sachsen-anhalt.de