Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Jessen (Elster) zur Festsetzung der Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer für das Jahr 2026

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Jessen (Elster) zur Festsetzung der Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer für das Jahr 2026 

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2026

1.Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Hebesätze nicht geändert.

Sie betragen:
Grundsteuer A: 295 v.H.
Grundsteuer B: 805 v.H. (Nichtwohngrundstücke)
Grundsteuer B: 405 v.H. (Wohngrundstücke)

2.Für diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Grundsteuermessbetrag) sich seit der letzten Bekanntgabe eines Bescheides nicht geändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

3.Bei einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen werden durch die Stadt Jessen (Elster) Änderungsbescheide erlassen.

Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026

1.Die Steuersätze gemäß § 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Jessen (Elster) bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

2.Die Steuer beträgt jährlich

a) für den 1. Hund 48,00€
b) für den 2. Hund 90,00 €
c) für den 3. und jeden weiteren Hund 120,00€

3.Die Steuer für Kampfhunde und für gefährliche Hunde beträgt jährlich je Hund 480,00 €.

4.Es wird daher gegenüber allen Hundehaltern, die bereits für das vergangene gesamte Kalenderjahr zur Hundesteuer veranlagt wurden, auf die Erhebung der Hundesteuer mittels eines schriftlichen Steuerbescheides verzichtet und die Hundesteuer durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß §§ 11 und 12 des Kommunalabgabengesetzes Land Sachsen-Anhalt festgesetzt.

Zahlungsaufforderung:

Die Grundsteuer und die Hundesteuer sind analog der im letzten Mehrjahresbescheid festgesetzten Beträge und Fälligkeiten zu entrichten.
Soweit die Stadtkasse der Stadt Jessen (Elster) ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, erfolgt auch weiterhin die Abbuchung zu den Fälligkeitsterminen.
Steuerpflichtige, die der Stadt Jessen (Elster) kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, entrichten die fälligen Beträge unter Angabe des Kassenzeichens auf eine der nachfolgenden Bankverbindungen:

Sparkasse Wittenberg
IBAN: DE50 8055 0101 0000 0007 95
BIG: NOLADE21VVBL

VR-Bank Fläming-Elsterland eG
IBAN: DE14 1606 2008 6303 1060 00
BIC: GENODEF1LUK

Bitte geben Sie bei der Zahlung unbedingt als Empfängername Stadt Jessen (Elster) an.

Auf der Homepage der Stadt Jessen (Elster) www.jessen.de finden Sie unter der Rubrik Dienstleistungen — Formulare einen Vordruck zur Ermächtigung zum Einzug im Lastschriftverfahren (SEPA), den Sie der Stadt Jessen (Elster) ausgefüllt zurücksenden können.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Jessen (Elster), Schloßstraße 11, in 06917 Jessen
(Elster) einzulegen.
Durch die Einlegung des Rechtsmittels wird die Wirksamkeit der Steuerfestsetzung nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung der angefochtenen Steuer nicht aufgehalten.

Jessen (Elster), 07.01.2026

Michael Jahn
Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 08.01.2026.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen