Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Jessen (Elster)

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Jessen (Elster) am 29.09.2026 – öffentlicher Teil

Im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) bestätigt die Sitzberechnung sowie die Vorschläge der Fraktionen und benennt folgende Mitglieder in die Ausschüsse:

1. beschließende Ausschüsse

Hauptausschuss:

1 CDU Arndt, Guido
2 CDU Danneberg, Gunter
3 CDU Nowak, Dirk
4 WFH/FDP/Wegener Schulze, Lukas Jonathan
5 WFH/FDP/Wegener Thieme, Michael
6 WFH/FDP/Wegener Stolze, Sindy
7 DIE LINKE Zarrad, Dirk
8 AfD/Freydank Riedel, Matthias

Bau- und Vergabeausschuss (Bauausschuss):

1 CDU Hintersdorf, Gerd
2 CDU Siegel, Patrick
3 CDU Wilczynski, Matthias
4 WFH/FDP/Wegener Thieme, Michael
5 WFH/FDP/Wegener Wegener, Matthias
6 WFH/FDP/Wegener Bannert, Marie
7 DIE LINKE Lehmann, Petra
8 AfD/Freydank Luczak, Frank

Finanzausschuss:

1 CDU Arndt, Guido
2 CDU Danneberg, Gunter
3 CDU Nowak, Dirk
4 WFH/FDP/Wegener Baumgart, Tino
5 WFH/FDP/Wegener Petzold, Robert
6 WFH/FDP/Wegener Zwicker, Johannes
7 DIE LINKE Zarrad, Dirk
8 AfD/Freydank Freydank, Jens
  1. beratender Ausschuss

Sozial-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss (Sozialausschuss):

1 CDU Jäniche, Ina
2 CDU Kilian, Jana
3 CDU Lehmann, Holger
4 WFH/FDP/Wegener Bannert, Marie
5 WFH/FDP/Wegener Stolze, Sindy
6 WFH/FDP/Wegener Wolf, Gabriele
7 DIE LINKE Naujokat, Elke
8 AfD/Freydank Busse, Justin

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Arnsdorf.

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Berufung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Jessen (Elster) in das Ehrenbeamtenverhältnis.

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
▪ Die 1. Änderung des Bebauungsplans V33 „Wohnbebauung Weinberge Schweinitz“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
▪ Von einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB, wird abgesehen.
▪ Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
▪ Die Aufstellung der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 „Mischgebiet an der B187“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung der Gemeinde Holzdorf im Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
▪ Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die 12. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Jessen (Elster) über die Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Schwarze Elster“ und „Fläming-Elbaue“ (Umlagesatzung) in der vorliegenden Fassung.

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Annahme und Verwendung einer Spende für den Hort der Grundschule „Max Lingner“.

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, dem Grundschulverbund Jessen-Seyda gemäß § 64 Abs. 3 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt mit Wirkung zum 01.01.2027 den Namen

Grundschulverbund Max Lingner
Jessen-Seyda

zu verleihen.

Die Namensgebung erfolgt im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz des Grundschulverbundes sowie dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Namensgebung dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt anzuzeigen, die erforderlichen Unterlagen gemäß den Vorgaben des Landesschulamtes einzureichen sowie alle notwendigen verwaltungsrechtlichen und organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung der Namensgebung zu veranlassen.

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) wählt Herrn Sven Fischer als Vertreter des Bürgermeisters für den Verhinderungsfall ab dem 01.10.2026.

Michael Jahn
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im: