Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Jessen (Elster) am 23.06.2026 – öffentlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Jessen (Elster)

Im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt:

Beschluss 17/2026 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Berufung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Jessen (Elster) in das Ehrenbeamtenverhältnis.

Beschluss 18/2026

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

● Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Schweinitz, Hirschweg 2-4“ der Stadt Jessen (Elster), OT Schweinitz, bestehend aus dem Plandokument und der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung April 2026 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

● Der Entwurf der Außenbereichssatzung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen bzw. zu beteiligen. Eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde gemäß § 34 FlurbG ist zu beantragen.

Beschluss 19/2026 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, den Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 41 „Solarpark Jessen 4“ mit Flächen in den Gemarkungen Buschkuhnsdorf, Mönchenhöfe und Holzdorf, bestehend aus den Planzeichnungen (Teil A),Textliche Festsetzungen (Teil B), Begründung und Umweltbericht sowie Anlagen in der Fassung vom 19.03.2026 zu billigen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der vorgenannten öffentlichen Auslegungsfrist zu beteiligen.

Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen sowie Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung.

Beschluss 20/2026 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

● Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V44-1 “Solarpark Lindwerder ehem. Kiesabbaufläche” der Stadt Jessen (Elster) in der Gemarkung Lindwerder, Flur 7, Flurstück 67, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird in der vorliegenden Fassung vom März 2026 bestätigt. Die Begründung nebst Anlagen wird gebilligt.

● Die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanvorentwurfs im Internet und zusätzlich durch öffentliche Auslegung erfolgen.

● Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss 21/2026 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die 5. Änderung der Hauptsatzung.
Die Hauptsatzung wird in § 13 Abs. 2 wie folgt geändert:

Für die Ortsteile Holzdorf und Kremitz wird kein gemeinsamer Ortsteilbeirat mehr gebildet. Die Änderung tritt am 01.07.2026 in Kraft.

Michael Jahn
Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 24.06.2026.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen