Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) am 25.04.2023

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) am 25.04.2023

In der Sitzung des Stadtrates am 25.04.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt.

Öffentlicher Teil der Sitzung:

Beschluss Nr. 09/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren in das Ehrenbeamtenverhältnis.

Beschluss Nr. 10/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Vorschlagsliste für das Ehrenamt als Schöffe für die Amtszeit von 2024 bis 2028.

Beschluss Nr. 11/2023

  1. Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 “REWE-Standort Rosa-Luxemburg-Straße” der Stadt Jessen (Elster) nach § 1 Abs. 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB.
  2. Übersichtskarte ist Bestandteil des Beschlusses.
  3. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 “REWE-Standort Rosa-Luxemburg-Straße” ist ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss Nr. 12/2023

  1. Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Einleitung des Planverfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbepark Jessen 2” der Stadt Jessen (Elster) nach § 3 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB in dem in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich.
  2. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Vollsortimentsverbrauchermarktes i. V. m. einem Drogeriemarkt. Darüber hinaus soll die Verkehrserschließung der angrenzenden Gewerbeflächen neu geordnet werden.
  3. Die Übersichtskarte ist Bestandteil des Beschlusses.
  4. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB ist auf der Grundlage des Vorentwurfes der Bebauungsplanung durchzuführen. Der Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 “Gewerbepark Jessen 2” ist ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss Nr. 13/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans V38 „Solarpark Jessen 1“ der Stadt Jessen (Elster) bestehend aus den Planteilen A bis F in den Gemarkungen Gentha, Ruhlsdorf, Arnsdorf und Rehain.

Beschluss Nr. 14/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans V39 „Solarpark Jessen 2“ der Stadt Jessen (Elster) bestehend aus den Planteilen A bis D in den Gemarkungen Naundorf, Morxdorf und Seyda.

Beschluss Nr. 15/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans V40 „Solarpark Jessen 3“ der Stadt Jessen (Elster) in der Gemarkung Schadewalde.

Beschluss Nr. 16/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Erhöhung der Einwohnerpauschale zur Förderung der Schul- und Heimatfeste sowie Dorffeste im Stadtgebiet Jessen (Elster) von 1,55 € je Einwohner auf 3,00 € je Einwohner ab dem Jahr 2024
im Produkt.Konto 282102.531800, bisheriger HH-Ansatz 72.000,- €.
Für das Jahr 2023 wird der Bürgermeister beauftragt, die Erhöhung umzusetzen.
Als Deckungsquelle für die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen erfolgt eine Kürzung der geplanten Aufwendungen im Produkt.Konto 573104.521100 i.H.v. 21.300,00 €.
Diese Aufwendungen waren zur Reparatur des Daches vom Sozialgebäude im Jahn-Park für das Haushaltsjahr 2023 eingeplant. Darüber hinaus wird der Bürgermeister beauftragt, eine andere geeignete Deckungsquelle zu ermitteln.

Michael Jahn
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im: