Öffentliche Auslegung Vorentwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan V45 „Sondergebiet Windenergie Gentha-Seyda-Mügeln“

Öffentliche Auslegung Vorentwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan V45 „Sondergebiet Windenergie Gentha-Seyda-Mügeln“

Der Stadttrat der Stadt Jessen (Elster) hat in öffentlicher Sitzung am 30.06.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V45 „Sondergebiet Windenergie Gentha-Seyda-Mügeln“ beschlossen. In seiner Sitzung am 25.11.2025 hat der Stadtrat den Vorentwurf des Bebauungsplanes (Stand September 2025) gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig der Öffentlichkeit vorzustellen. Gleichzeitig findet eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB statt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Mit dem Bebauungsplan V45 wird die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung von 23 Windenergieanlagen zur Stromerzeugung abgeklärt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt beschrieben:

Gemarkung Gentha

Flur 1, Flurstücke: 154 - 164, 174 - 203, 215 - 246, 247/1, 247/2, 248 - 274, 282 - 284, 290 - 295, 305 - 306, 308, 313, 318 - 319, 342, 344 - 356, 445 - 451, 566
Flur 5, Flurstücke: 10, 23 - 24, 26 - 27, 31, 59 - 101, 120
Flur 6, Flurstücke: 1 - 9, 10/1, 10/2, 12 - 14, 16 - 21, 22/1, 22/2, 25, 31 - 50, 52 - 55, 59 - 61, 64 - 67, 70 - 91
Flur 7, Flurstücke: 88, 96 - 98, 100, 102 - 103, 556 - 559, 572 - 573

Gemarkung Seyda

Flur 4, Flurstücke: 82/3, 83 - 84, 106 - 107, 109 - 112, 114 - 115, 117 - 119, 121 - 175, 177 - 288, 306 - 307
Flur 5, Flurstücke: 1 - 17, 20, 24, 103 - 106, 111 - 155
Flur 6, Flurstücke: 1 - 9, 10/2, 10/3, 11 - 17, 18/1, 19 - 26, 27/1, 27/2, 28 - 68
Flur 7, Flurstücke: 1 - 2, 13 - 142
Flur 8, Flurstücke: 40, 46 - 47, 49 - 50, 53 - 54, 59 - 65, 67 - 70, 72 - 76, 78 - 84, 87 - 92, 94 - 99, 101 - 107, 109 - 111, 244 - 267, 270

Gemarkung Mügeln

Flur 11, Flurstücke: 95, 114, 116 - 117, 132 - 156, 167, 169 - 205, 207 - 210, 213 - 249, 252 - 256, 257/2, 258, 327, 330
Flur 12, Flurstücke: 1 - 42, 43/1, 43/2, 44 - 81, 83 - 105, 109/1, 114/1

Die Lage der Teilflächen ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung nebst Umweltbericht (Methodische Abhandlung der Kartierung vom 09.07.2025) wird in das Internet eingestellt und kann in der Zeit vom 26.01.2026 bis einschließlich 27.02.2026 auf der Homepage der Stadt eingesehen werden:

www.jessen.de/bauen-wohnen/bauen-in-jessen-elster/oeffentlichkeitsbeteiligung.html

Zusätzlich sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich unter:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Planunterlagen während der gesamten Auslegungszeit in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), Bauamt, Schloßstraße 11 in 06917 Jessen (Elster) während der Dienstzeiten zur Möglich-keit der Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus:

Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Während der angegebenen Auslegungsfrist können von jedermann - schriftlich, per E-Mail (info@jessen.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflich-ten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Jessen (Elster), den 08.01.2026.

Michael Jahn
Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 08.01.2026, im Original unterschrieben und gesiegelt.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen