Der Stadttrat der Stadt Jessen (Elster) hat in öffentlicher Sitzung am 27.06.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogener Bebauungsplanes V 41 „Solarpark Jessen 4“ in den Gemarkungen Buschkuhnsdorf, Holzdorf und Mönchenhöfe der Stadt Jessen (Elster) beschlossen. In seiner Sitzung am 23.04.2025 hat der Stadtrat den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 41 (Stand 06.03 2025) gebilligt und be-schlossen diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig der Öffentlichkeit vorzustellen. Gleichzeitig findet eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB statt. Die Abstimmung mit den Nach-bargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Für den Bauleitplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 41 „Solarpark Jessen 4“ wird die pla-nungsrechtliche Voraussetzung für die Ausweisung von 3 Sonstigen Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Solarpark/Photovoltaikanlage“ in den Gemarkungen Buschkuhnsdorf, Holzdorf und Mönchenhöfe geschaffen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 48 ha und wird wie folgt beschrieben:
Der Planteil A liegt östlich vom Stadtkern Jessen (Elster), nord-westlich der Ortslage Buschkuhnsdorf.
Gemarkung Buschkuhnsdorf
Flur 1: Flurstücke 34, TF113, TF105
Der Planteil B liegt östlich vom Stadtkern Jessen (Elster), südlich der Ortslage Busch-kuhnsdorf.
Gemarkung Buschkuhnsdorf
Flur 1: Flurstücke 19, TF16
Flur 2: Flurstücke TF27; TF 28; TF29; TF30; TF31; TF32; TF33; TF34; TF35; TF36; TF37; TF38.
Der Planteil C liegt östlich vom Stadtkern Jessen (Elster), nördlich der Ortslage Holzdorf.
Gemarkung Mönchenhöfe
Flur 2: Flurstücke TF12/1; TF18/1; TF13/1
Gemarkung Holzdorf
Flur 9: Flurstücke TF39/1; TF39/2; TF40; TF52/1; TF55; TF56; TF127; 121; TF118; TF40; 37; 38; 39/3; 95; TF106; TF105; 31; 32; TF41
Die Lage der Teilflächen sind in der Übersichtskarte dargestellt.
Folgende Planungsziele sollen erreicht:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf o.g. Flurstücken
- Landschaftsgerechte Einbindung der geplanten Photovoltaikanlage
In der Begründung des Vorentwurfs sind umweltbezogene Informationen enthalten.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus den Planzeichnungen, der Begründung und Gutachten wird in das Internet eingestellt und kann in der Zeit vom 10.06. bis einschließlich 11.07.2025 auf der Homepage der Stadt eingesehen werden:
jessen.de/bauen-wohnen/bauen-in-jessen-elster/oeffentlichkeitsbeteiligung.html
Des Weiteren sind die Unterlagen über den Sachsen-Anhalt -Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt zugänglich.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Planunterlagen während der gesamten Auslegungszeit in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), Bau-amt, Schloßstraße 11 in 06917 Jessen (Elster) während der Dienstzeiten zur Möglich-keit der Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus:
Wochentag | Uhrzeit(en) |
---|---|
Montag: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann - schriftlich, per E-Mail info@jessen.de und/oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben werden. Dies kann unter anderem auch elektronisch an guenther@gli-plan.de oder an info@jessen.de erfolgen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Für Fragen steht das mit der Planung beauftragten Büro GLI-PLAN GmbH, Bautzener Straße 34 in 01877 Bischofswerda, Ansprechpartner Frau Günther, Tel. 03594/777827, Fax 03594/745764, E-Mail guenther@gli-plan.de zur Verfügung.
- Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Ab-schluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rah-men des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflich-ten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Lage in der Örtlichkeit
