Öffentliche Auslegung Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Jessen (Elster) mit Ortsteilen

Gemäß § 4 Absatz 2, Satz 2 des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) ist das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Jessen (Elster) nach Fertigstellung sechs Monate lang zur Einsichtnahme öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 02.01.2025 bis 04.07.2025 während der Öffnungszeiten der Stadt Jessen (Elster) im Bauamt, Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster), Zimmer 0.38.

Die Öffnungszeiten sind:

Hinweise und Widersprüche zum Bestandsverzeichnis sind schriftlich bei der Stadt Jessen (Elster) , Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster) einzulegen.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im: