Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in öffentlicher Sitzung am 30.06.2025 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezo-genen Bebauungsplanes V40 „Solarpark Jessen 3“ in der Gemarkungen Schadewal-de durchgeführt. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungspla-nes (Stand 01. April 2025) gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Gleichzeitig findet eine formale Beteiligung der Behör-den und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt. Die Ab-stimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzufüh-ren.
Mit dem Bebauungsplan V40 wird die planungsrechtliche Voraussetzung zur Ansied-lung einer Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie abgeklärt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt beschrieben:
- Das Plangebiet zur Gewinnung von Solarenergie liegt nordwestlich vom Stadt-kern Jessen (Elster), in der Gemarkung Schadewalde, westlich der Ortslage von Schadewalde.
Gemarkung Schadewalde; Flur 2; Flurstücke tlw. 89, 90, 91, 92, 93, 94, tlw. 95 und tlw. 161
Die Lage ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung nebst Anlagen (wie bspw. der Umweltbericht mit den ermittelten Kompensationsmaßnahmen und artenschutzrechtli-cher Betrachtung) wird in das Internet eingestellt und kann in der Zeit vom 21.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025 auf der Homepage der Stadt eingesehen werden:
www.jessen.de/bauen-wohnen/bauen-in-jessen-elster/oeffentlichkeitsbeteiligung.html
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Planunterlagen während der gesamten Auslegungszeit in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), Bau-amt, Schloßstraße 11 in 06917 Jessen (Elster) während der Dienstzeiten zur Möglich-keit der Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus:
Wochentag | Uhrzeit |
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Montag: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Weiterhin liegen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung mit um-weltbezogenen Informationen zu nachfolgenden Themen aus:
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Ministerium für Infrastruktur und Digitales vom 14.11.2024
- Hinweis auf Ziel 115 LEP 2010 wonach insbesondere die Wirkung auf das Landschaftsbild, den Naturhaushalt und Bodenhaushalt zu prüfen sind
- Hinweis auf Grundsatz G 84 LEP wonach eine flächenhafte Installation von PV-Freiflächenanlagen deutliche Auswirkungen auf die Freiraumnutzung hat
- Hinweis auf G 85 LEP 2010 wonach die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen weitgehend vermieden werden soll
- Korrekturhinweis zum festgelegten Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft
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Landkreis Wittenberg vom 05.12.2024
- Untere Immissionsschutzbehörde: Hinweise auf Blendwirkung
- Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde: Hinweise zur Bewertung des Schutz-gutes Boden
- Untere Wasserbehörde: Hinweise zur Betroffenheit von Oberflächengewässer
- Untere Naturschutzbehörde: Empfehlungen zur Kartierung und grünordnerischen Bilanzierung, Hinweise zu Waldflächen
- Untere Jagdbehörde: Einwände zur geplanten Einzäunung (Jagdfläche) und Entzug von Feld- und Wiesenfluren (Lebensraum)
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Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 21.11.2024
- Hinweise auf archäologische Bodenfunde
- Hinweis auf Erfordernis von Dokumentationsverfahren und baubegleitende archäologische Dokumentation
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Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 21.11.2024
- Einwände zum Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen
Während der Auslegungsfrist können von jedermann - schriftlich, per E-Mail (info@jessen.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Ab-schluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rah-men des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflich-ten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Lage in der Ortschaft
Plangebiet ohne Maßstab

Jessen (Elster), den 01.07.2025
Michael Jahn
Bürgermeister