Öffentliche Auslegung Entwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan V40 „Solarpark Jessen 3“ in der Gemarkung Schadewalde

Öffentliche Auslegung Entwurf - Vorhabenbezogener Bebauungsplan V40 „Solarpark Jessen 3“ in der Gemarkung Schadewalde

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in öffentlicher Sitzung am 30.06.2025 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezo-genen Bebauungsplanes V40 „Solarpark Jessen 3“ in der Gemarkungen Schadewal-de durchgeführt. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungspla-nes (Stand 01. April 2025) gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Gleichzeitig findet eine formale Beteiligung der Behör-den und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt. Die Ab-stimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzufüh-ren.

Mit dem Bebauungsplan V40 wird die planungsrechtliche Voraussetzung zur Ansied-lung einer Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie abgeklärt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt beschrieben:

Die Lage ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung nebst Anlagen (wie bspw. der Umweltbericht mit den ermittelten Kompensationsmaßnahmen und artenschutzrechtli-cher Betrachtung) wird in das Internet eingestellt und kann in der Zeit vom 21.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025 auf der Homepage der Stadt eingesehen werden:

www.jessen.de/bauen-wohnen/bauen-in-jessen-elster/oeffentlichkeitsbeteiligung.html

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Planunterlagen während der gesamten Auslegungszeit in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), Bau-amt, Schloßstraße 11 in 06917 Jessen (Elster) während der Dienstzeiten zur Möglich-keit der Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus:

Wochentag Uhrzeit
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Weiterhin liegen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung mit um-weltbezogenen Informationen zu nachfolgenden Themen aus:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann - schriftlich, per E-Mail (info@jessen.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Ab-schluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rah-men des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflich-ten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Lage in der Ortschaft

Plangebiet ohne Maßstab

Quelle: Sachsen-Anhalt Viewer ©GeoBasis-DE/LVermGeo 2023

Jessen (Elster), den 01.07.2025

Michael Jahn
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen