Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplans V 43 „Wohnbebauung Grüner Weg" im OT Seyda der Stadt Jessen (Elster) gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplans V 43 „Wohnbebauung Grüner Weg" im OT Seyda der Stadt Jessen (Elster) gem. § 3 Abs. 1 BauGB

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplans V 43 „Wohnbebauung Grüner Weg” im OT Seyda der Stadt Jessen (Elster) gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 30.05.2023
die Aufstellung des Bebauungsplans V 43 „Wohnbebauung Grüner Weg” im OT Seyda der Stadt
Jessen (Elster) für das im Lageplan dargestellte Plangebiet in der Gemarkung Seyda, Flur 3,
Flurstücke 596 und 597, beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Allgemeines Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung
von zwei Wohnhäusern am Standort der Grundstücke 596 und 597 der Flur 3 in der Gemarkung
Seyda herbeizuführen.

Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen, wird der Vorentwurf,
Fassung Juni 2023, inkl. Begründung und Umweltbericht in der Zeit
vom 14.09.2023 bis einschließlich 17.10.2023
elektronisch auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) unter folgendem Link
www.jessen.de/dienstleistungen/bauen-in-jessen-elster/bebauungsplan der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der
Stadtverwaltung Jessen (Elster), 06917 Jessen (Elster), Schloßstraße 11, Zimmer 0.39 zu den
Dienstzeiten eingesehen werden.

Dienstzeiten: Montag/ Mittwoch/ Freitag von 9.00 Uhr — 12.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr -12.00 Uhr 13.00 Uhr -17.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr -12.00 Uhr 13.00 Uhr -18.00 Uhr

Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Internetseite des Landesportals von Sachsen-
Anhalt unter www.lvermaeo.sachsen-anhalt.de/de/gdi-Isa/Informationen/odi kommunen/
main.htm eingesehen werden.

Während dieser Frist zur Einsichtnahme können von Jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur
Niederschrift oder per E-Mail abgegeben werden. E-Mail: infoeessen.de

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB)
unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte
kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen
geltend gemacht wurden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweis zum Datenschutz:

Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der
Planung berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a Baugesetzbuch im Zusammenhang
mit dieser Planung personenbezogenen und - beziehbaren Daten erhoben. Am Auslegungsort und
ergänzend auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) werden Informationen zur Erhebung und
Verarbeitung sowie zum Schutz dieser Daten im Rahmen der Bauleitplanung bereitgehalten.
Vorstehende Veröffentlichung wird hiermit bekannt gemacht.

Übersichtsplan:

Jessen (Elster), den 23.08.2023

Michael Jahn
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen