Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan V 37

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG - Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan V 37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee" im OT Mügeln der Stadt Jessen (Elster) gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 30.01.2023 (Beschluss Nr. BA 01/2023) den Entwurf des Bebauungsplanes V 37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee“ im OT Mügeln mit den textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie der dazugehörigen Begründung gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben.

Mit dem Bebauungsplan V 37 werden folgende Planungsziele angestrebt: Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes. Damit soll der anhaltenden Nachfrage nach Bauland für den Eigenheimbau im Ortsteil Mügeln entsprochen werden. Die Erschließung erfolgt über die Landesstraße L111 „ Jüterboger Allee“.
Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt und umfasst die Flurstücke 68/25 (teilweise), 72 (teilweise), 74 (teilweise) und 105 der Gemarkung Mügeln, Flur 1 in einer Größe von ca. 1,5 ha. Der Geltungsbereich befindet sich an der Landesstraße L 111. Er wird nördlich und südlich durch Wohnbebauung, östlich durch die L 111 (Jüterboger Allee) und westlich durch Ackerfläche begrenzt.
Im Flächennutzungsplan des OT Mügeln ist das Plangebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen.

BPLV37 Plangebiet

Der Bebauungsplan wird gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt.
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach §1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB sowie dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkung von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beachten sind, bestehen nicht.
Von einer Umweltprüfung nach §2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Planentwurf des Bebauungsplanes V 37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee“ im OT Mügeln in der Fassung vom 25.08.2022, bestehend aus der Planzeich¬nung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der dazugehörigen Begründung mit Anlagen in der Fassung vom 25.08.2023 werden für die Dauer eines Monats in der Zeit

vom 27.02.2023 bis einschließlich 31.03.2023

elektronisch auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) unter folgendem Link der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), 06917 Jessen (Elster), Schloßstraße 11, Zimmer 0.39 zu den Dienstzeiten eingesehen werden.

Dienstzeiten:
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr- 12:00 Uhr
Dienstag von 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Internetseite des Landesportals von Sachsen-Anhalt unter GDI in den Kommunen eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per Email an erfolgen. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zur Planung zu äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a Baugesetzbuch im Zusammenhang mit dieser Planung personenbezogene und – beziehbare Daten erhoben. Am Auslegungsort und ergänzend auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) werden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung sowie zum Schutz dieser Daten im Rahmen der Bauleitplanung bereitgehalten.

Vorstehende Veröffentlichung wird hiermit bekannt gemacht.

Jessen, den 01.02.2023

Michael Jahn
Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 01.02.2023, im Original unterschrieben und gesiegelt.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen