Kriterienkatalog PV-Anlagen

Kriterien für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Stadt Jessen (Elster)

Beschlussvorlage Stadtrat 05.07.2022

Präambel

In den letzten Monaten hat die Anzahl der Nachfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, vorwiegend auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, ein erhebliches Ausmaß angenommen. Nicht nur die Anzahl der Anfragen, auch die Größe der Projekte macht ein Handeln und Steuern auf kommunaler Ebene zwingend erforderlich.

Auf dem Stadtgebiet von Jessen werden bereits erneuerbaren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere Windkraftanlagen, Biogasanlagen sowie Photovoltaikanlagen auf Dachflächen und eine Freiflächen-Photovoltaikanlage bei.
Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des nahenden Ausstiegs aus der Kernenergie und Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen steht die Stadt Jessen (Elster) einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könnten auch Solaranlagen auf Freiflächen (Ackerflächen) einen Beitrag leisten. Aus Sicht der Stadt stehen keine großflächigen Brach- und Konversionsflächen zur Verfügung. Deshalb sollten mindere landwirtschaftliche Flächen in Betracht kommen. Die Stadt Jessen (Elster) hat sich zum Ziel gesetzt, zunächst grundsätzlich abzuwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen dies verträglich mit Landschaftsbild, Landwirtschaft und weiteren Belangen erfolgen kann. Eine Verunstaltung des Landschaftsbildes ist zu vermeiden.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind in der Regel ab 2 ha raumbedeutsam und bedürfen vor ihrer Genehmigung einer landesplanerischen Abstimmung.
Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan und wenn vorhanden, die Änderung/ Anpassung des Flächennutzungsplanes. Anhand übergreifender Kriterien will die Stadt Jessen (Elster) grundsätzlich festhalten, ob und unter welchen Voraussetzungen Freiflächenphotovoltaik über die Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Die Kriterien sollen den Stadtrat dabei unterstützen, über konkrete Anfragen/ Anträge zu entscheiden.

Anwendung der Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik

Interessenten, die auf dem Stadtgebiet eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (Solarpark) errichten wollen, müssen gegenüber der Stadt Jessen (Elster) nachvollziehbar darlegen, dass ihre Projekte den Kriterien entsprechen und wie sie ihr Projekt im Hinblick auf die in den Kriterien benannten Aspekte ausgestalten werden. Ein formeller Rahmen wird dafür nicht vorgegeben.
Die Aufarbeitung der Projekte erfolgt durch die Verwaltung und der Stadtrat entscheidet über die Annahme zur Einleitung des Bauleitverfahrens.
Der Kriterienkatalog hat auf das eigentliche Bebauungsplanverfahren keinen Einfluss.
Detailliertere Vereinbarungen zur Ausgestaltung des Projektes werden vor Umsetzung verbindlich in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten.

Sollte sich in der Anwendungspraxis herausstellen, dass gemäß den Kriterien keine oder nur
geringfügige Flächen für Photovoltaik zur Verfügung stehen, dann wird der Stadtrat über eine Änderung der Kriterien im Sinne weniger restriktiver Formulierungen beraten.

Kriterien

Für Entscheidungen über die Einleitung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich der Stadt Jessen (Elster) gelten die folgenden Kriterien:

(1) Ausschlusskriterien für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

(2) Flächenbeanspruchung

(3) Sichtbarkeit/ Landschafts- und Ortsbild

(4) Landwirtschaftliche Qualität der Böden

(5) Natur- und Artenschutz-Verträglichkeit

(6) Netzanbindung

(7) Beteiligungsmöglichkeiten

(8) Rückbauverpflichtung

Anwendung der Kriterien

Einzelfallentscheidungen / Verfahren

Übergangsvorschrift

Gebühren

Jessen, den 05.07.2022

Michael Jahn
Bürgermeister

Quellenhinweise/weitere Informationen:

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

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