Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie wurde mit Beschluss-Nr.: 04/2026 am 24. Februar 2026 vom Stadtrat Jessen (Elster) erlassen.
Mit Bescheid des Landkreises Wittenberg vom 13. März 2026 (eingegangen am 16. März 2026) unter dem Aktenzeichen 15.2/Lehnert, erging folgende Entscheidung:
- Die Genehmigung des im § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und lnvestitionsfördermaßnahmen in Höhe von 4.231.400 EUR wird in voller Höhe erteilt.
- Die Genehmigung des im § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 11.746.100 EUR wird für einen Betrag in Höhe von 5.266.100 EUR erteilt.
- Verwaltungskosten werden nicht erhoben
Die Haushaltsverfügung ergeht nach § 1VwVfG LSA i. V. m. § 36 Absatz 2 Ziffer 4 VwVfG nach pflichtgemäßem Ermessen unter folgenden Auflagen:
a. Die Stadt Jessen (Elster) stellt den Stadträten quartalsweise einen Bericht über das Zinsmanagement / Kreditcontrolling sowie einen Finanz- und lnformationsbericht zur Verfügung. Diese sind zeitnah der Kommunalaufsichtsbehörde zur Kenntnis zu geben.
b. Nach Vorliegen von Zuwendungsbescheiden für beantragte Fördervorhaben sind Kopien der Zuwendungsbescheide zeitnah der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.
Der Haushaltsplan 2026 mit seinen Anlagen liegt gemäß §§ 102 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) in der Zeit vom 30. März 2026 bis 09. April 2026 zur Einsichtnahme auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) öffentlich aus.
Jessen (Elster), den 24. März 2026
Michael Jahn
Bürgermeister
Vorlage “Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026”