Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung 2025

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie wurde mit Beschluss-Nr.: 19/2025 am 23. April 2025 vom Stadtrat Jessen (Elster) erlassen.

Mit Bescheid des Landkreises Wittenberg vom 16. Mai 2025 (eingegangen am 19. Mai 2025) unter dem Aktenzeichen 15.2/Lehnert, erging folgende Entscheidung:

  1. Die Genehmigung des im § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 4.549.800 EUR wird in Höhe von 4.549.800 EUR erteilt.
    Die Genehmigung des Gesamtbetrages der Kreditaufnahme setzt voraus, dass die Stadt Jessen (Elster) bei kreditfinanzierten Maßnahmen stets die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit überprüft und diese nach Prüfung gegeben ist. Dabei ist der
    Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
  2. Die Genehmigung des im § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 13.195.200 EUR wird für einen Betrag in Höhe von 4.996.200 EUR erteilt.
  3. Verwaltungskosten werden nicht erhoben.

Die Haushaltsverfügung ergeht nach § 1VwVfG LSA i. V. m. § 36 Absatz 2 Ziffer 4 VwVfG nach pflichtgemäßem Ermessen unter folgenden Auflagen:

a) Die Stadt Jessen (Elster) stellt den Stadträten quartalsweise einen Bericht über das Zinsmanagernent/Kreditcontrolling sowie einen Finanz- und lnformationsbericht zur Verfügung. Diese sind zeitnah der Kommunalaufsichtsbehörde zur Kenntnis zu geben.
b) Nach Vorliegen von Zuwendungsbescheiden für beantragte Fördervorhaben sind Kopien der Zuwendungsbescheide zeitnah der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.
c) Die unter den Ziffern 1 und 2 getroffenen Entscheidungen werden unter die aufschiebende Bedingung gestellt, dass sich deren Wirksamkeit erst mit der Vorlage eines prüffähigen Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 entfaltet.

Der Haushaltsplan 2025 mit seinen Anlagen sowie der Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 liegen gemäß §§ 102 Abs. 2 und 130 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) in der Zeit vom 30. Juni 2025 bis 08. Juli 2025 zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster), Zimmer 2.13, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Jessen (Elster), den 19. Juni 2025

Michael Jahn
Bürgermeister

Vorlage “Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025”

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 19.06.2025, im Original unterschrieben und gesiegelt.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen