Haushaltssatzung der Stadt Jessen (Elster) für das Haushaltsjahr 2022

Entsprechend § 100 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288), in zuletzt geänderter Fassung, hat die Stadt Jessen (Elster) die folgende vom Stadtrat in der Sitzung am 01.03.2022 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Jessen (Elster) voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

  1. im Ergebnisplan mit dem

    a) Gesamtbetrag der Erträge auf 4.933.300 EUR
    b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 25.414.500 EUR

  2. im Finanzplan mit dem

    a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 22.651.600 EUR
    b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 22.779.300 EUR

    c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 4.699.300 EUR
    d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 5.532.300 EUR

    e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 833.000 EUR
    f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 435.200 EUR

festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 833.000 EUR festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 3.296.800 EUR festgesetzt.

§4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

§5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    1.1. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 295 v. H.
    1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 385 v. H.

  2. Gewerbesteuer auf 365 v. H.

§6

  1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen entsprechend § 105 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bis zu einem Betrag von 30.000 Euro im Einzelfall gelten als unerheblich.

  2. Die Bestätigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zum Betrag von 30.000 Euro im Einzelfall liegt im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters.

  3. Alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die den festgelegten Betrag von 30.000 EURO je Einzelfall überschreiten, bedürfen der Beschlussfassung durch den Hauptausschuss. Alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die den festgelegten Betrag von 100.000 EURO je Einzelfall überschreiten, bedürfen der Beschlussfassung durch den Stadtrat. Ausgenommen hiervon bleiben die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 105 Abs. 4 KVG LSA.

  4. Mehraufwendungen aus bilanziellen Abschreibungen (Konto 57) und internen Leistungsbeziehungen (Konto 58) gelten nicht als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen.

  5. Durch zweckgebundene Mehrerträge und -einzahlungen (z. B. Spenden) bewirkte Mehraufwendungen und -auszahlungen gelten nicht als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen. Zweckgebunde Erträge und Einzahlungen können in das Folgejahr übertragen werden und stehen als Aufwendungen und Auszahlungen zur Verfügung.

  6. In den Deckungskreisen 01 bis 16 sowie 90 (bilanzielle Abschreibungen) sind die Aufwendungen und in den Deckungskreisen 101 bis 116 sind die Auszahlungen gegenseitig deckungsfähig.

Jessen (Elster), den 12.04.2022

Michael Jahn
Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 12.04.2022, im Original unterschrieben und gesiegelt.

Genehmigungsvermerk

Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Jessen (Elster) für das Haushaltsjahr 2022

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie wurde mit Beschluss-Nr.: 03/2022 am 01.03.2022 vom Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) erlassen.

Mit Bescheid des Landkreises Wittenberg vom 08.04.2022 (eingegangen am 11.04.2022) unter dem Aktenzeichen 15.2/Lehnert, ergingen folgende Entscheidungen:

  1. Von einer Beanstandung des Beschlusses über die Haushaltssatzung 2022, Beschluss-Nummer 03/2022 und über das Haushaltskonsolidierungskonzept für das Haushaltsjahr 2022, Beschluss -Nummer 02/2022 vom 1. März 2022 wird abgesehen.

  2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 833.000 € wird in Höhe von 833.000 € genehmigt.

  3. Die Genehmigung des im § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.296.800 € wird für einen Betrag in Höhe von 1.008.300 € erteilt.

  4. Es wird angeordnet, dass durch den Bürgermeister der Stadt Jessen (Elster) mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung gemäß § 27 KomHVO für den Haushalt eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verfügen ist, die sicherstellt, dass nur Aufwendungen entstehen und Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung die Stadt Jessen (Elster) rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind.

Die auszusprechenden Haushaltssperren selbst, haben sich am ausgewiesenen Fehlbetrag zu orientieren.
Förderanträge unterliegen einer Einzelfallprüfung durch die Kommunalaufsichtsbehörde. Die Haushaltsverfügung ergeht gemäß § 36 Abs. 2 Ziffer 4 VwVfG nach pflichtgemäßem Ermessen unter folgenden Auflagen:

a.
Das durch den Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept ist bis spätestens 30. September 2022 zu überarbeiten. Der Beschluss über die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich vorzulegen.

b.
Die Stadt Jessen (Elster) hat der Kommunalaufsichtsbehörde bis zum 29. Juli 2022 einen aktuellen Stellenbedarfsplan vorzulegen.

c.
Nach Vorliegen von Zuwendungsbescheiden für beantrage Fördervorhaben sind entsprechende Kopien der Zuwendungsbescheide der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

Der Haushaltsplan 2022 mit seinen Anlagen sowie der Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2020 liegen gemäß §§ 102 Abs. 2 und 130 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) in der Zeit vom

28. April 2022 bis 06. Mai 2022

zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster), Zimmer 2.13, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Jessen (Elster), den 12. April 2022

Michael Jahn
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen