Haushaltssatzung der Stadt Jessen (Elster) für das Haushaltsjahr 2021

Entsprechend § 100 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288), in zuletzt geänderter Fassung, hat die Stadt Jessen (Elster) die folgende vom Stadtrat in der Sitzung am 09.03.2021 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Jessen (Elster) voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

  1. im Ergebnisplan mit dem

    a) Gesamtbetrag der Erträge auf 24.685.800 EUR
    b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 25.154.800 EUR

  2. im Finanzplan mit dem

    a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 22.308.900 EUR
    b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 22.218.600 EUR

    c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 3.128.300 EUR
    d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 3.138.000 EUR

    e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
    f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 442.300 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 0 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf
3.285.500 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 3.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    1.1. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 295 v. H.
    1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 385 v. H.

  2. Gewerbesteuer auf 365 v. H.

§ 6

  1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen entsprechend § 105 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bis zu einem Betrag von 30.000 Euro im Einzelfall gelten als unerheblich.

  2. Die Bestätigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zum Betrag von 30.000 Euro im Einzelfall liegt im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters.

  3. Alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die den festgelegten Betrag von 30.000 EURO je Einzelfall überschreiten, bedürfen der Beschlussfassung durch den Hauptausschuss. Alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die den festgelegten Betrag von 100.000 EURO je Einzelfall überschreiten, bedürfen der Beschlussfassung durch den Stadtrat. Ausgenommen hiervon bleiben die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 105 Abs. 4 KVG LSA.

  4. Mehraufwendungen aus bilanziellen Abschreibungen (Konto 57) und internen Leistungsbeziehungen (Konto 58) gelten nicht als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen.

  5. Durch zweckgebundene Mehrerträge und -einzahlungen (z. B. Spenden) bewirkte Mehraufwendungen und -auszahlungen gelten nicht als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen. Zweckgebunde Erträge und Einzahlungen können in das Folgejahr übertragen werden und stehen als Aufwendungen und Auszahlungen zur Verfügung.

  6. In den Deckungskreisen 01 bis 16 sowie 90 (bilanzielle Abschreibungen) sind die Aufwendungen und in den Deckungskreisen 101 bis 116 sind die Auszahlungen gegenseitig deckungsfähig.

Jessen (Elster), den 18.03.2021

Michael Jahn
Bürgermeister

(Siegel)

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 18.03.2021, im Original unterschrieben und gesiegelt.

Genehmigungsvermerk

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Jessen (Elster) für das Haushaltsjahr 2021

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie wurde mit Beschluss-Nr.: 08/2021 am 09.03.2021 vom Stadtrat Jessen (Elster) erlassen.

Mit Bescheid des Landkreises Wittenberg vom 17.03.2021 (eingegangen am 18.03.2021) unter dem Aktenzeichen 15.2/Lehnert, erging folgende Entscheidung:

  1. Von einer Beanstandung des Beschlusses über die Haushaltssatzung 2021, Beschluss-Nummer 08/2021 und über das Haushaltskonsolidierungskonzept für das Haushaltsjahr 2021, Beschluss-Nummer 07/2021 vom 09. März 2021 wird abgesehen.

  2. Es wird angeordnet, dass durch den Bürgermeister der Stadt Jessen (Elster) mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung gemäß § 27 KomHVO für den Haushalt eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verfügen ist die sicherstellt, dass nur Aufwendungen entstehen und Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung die Stadt Jessen (Elster) rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind oder für Vorhaben, die gefördert werden. Die Verfügung des Bürgermeisters zu erfolgten Haushaltssperren, ist der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

  3. Nach Vorliegen von Zuwendungsbescheiden für beantragte Fördervorhaben sind entsprechende Kopien der Zuwendungsbescheide der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

Der Haushaltsplan 2021 mit seinen Anlagen sowie der Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2019 liegen gemäß §§ 102 Abs. 2 und 130 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der Zeit vom

  1. März 2021 bis 07. April 2021

zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster) während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Einsichtnahme bei der Stadt Jessen (Elster) ist nur nach vorheriger Terminabsprache (Telefon: 03537 2765 bzw. info@jessen.de) während der Dienstzeiten möglich. Die Wahrnehmung eines Termins setzt voraus, dass Besucher keine erkennbaren Symptome einer COVID-19-Erkrankung oder Erkältung haben sowie nicht in den letzten 14 Tagen aus dem Ausland zurückgekehrt sind und keinen Kontakt zu Reiserückkehrern bzw. infizierten Personen hatten. Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich.

Jessen, den 18. März 2021

Michael Jahn
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen