Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 den Bebauungsplan V 43 „Wohnbebauung Grüner Weg“ im OT Seyda der Stadt Jessen (Elster) beschlossen.
Die Genehmigung des Bebauungsplans V 43 „Wohnbebauung Grüner Weg“ wurde mit Verfügung des Landkreises Wittenberg als höhere Verwaltungsbehörde vom 20.05.2025, AZ: 63-01164-2025-41, erteilt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht. Der Bebauungsplan V 43 „Wohnbebauung Grüner Weg“ im OT Seyda der Stadt Jessen (Elster) tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan V 43 „Wohnbebauung Grüner Weg“ im OT Seyda der Stadt Jessen (Elster) mit Begründung und Umweltbericht ab dem Tag der Bekanntmachung an, in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), 06917 Jessen (Elster), Schloßstraße 11, Zimmer 0.39 zu den Sprechzeiten
Dienstag von 09.00 Uhr -12.00 Uhr 13.00 Uhr -17.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr -12.00 Uhr 13.00 Uhr -18.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise gemäß § 44 BauGB:
Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensanteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Hinweis gemäß § 215 BauGB:
Unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans V 43 „Wohnbebauung Grüner Weg“ im OT Seyda der Stadt Jessen (Elster) schriftlich unter Darlegung des, die Verletzung oder den Mangel begründenden, Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Übersichtsplan:

Jessen (Elster), den 11.06.2025
Michael Jahn
Bürgermeister