Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 28.07.2023 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss 31/2023).
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Änderungsbereich umfasst den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 und liegt südlich der B 187 im Gewerbepark Jessen und umfasst Flächen, die bereits vollständig bauleitplanerisch als Gewerbegebiet mit dazugehörigen Erschließungsanlagen gesichert sind. Der räumliche Geltungsbereich der 7. Änderung des FNP umfasst die Flurstücke 840 (tlw.), 849, 850, 851, 852, 865, 957, 958 und 959 der Gemarkung Jessen, Flur 1 auf einer Fläche von ca. 7,9 ha. Er ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen. Mit der Änderung des FNP soll dieser Bereich künftig als Sonderbaufläche SO „Photovoltaik” dargestellt werden.
Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 28.07.2023 mit Begründung und Umweltbericht, der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom 04.12.2023 bis einschließlich 08.01.2024 im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht: Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligungen sowie über das zentrale Landesportal.
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Stadtverwaltung Jessen, Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster). während der nachfolgenden Dienstzeiten
Wochentag | Uhrzeiten |
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Montag/ Mittwoch/ Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
ausgelegt.
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
Angepasst an die Planungsebene des Flächennutzungsplans erfolgt eine schutzgutbezogene Ermittlung, Beschreibung bzw. Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans einhergehen. Abschließend erfolgt eine dreistufige Bewertung der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage bezüglich ihrer Umweltverträglichkeit aufgrund der ermittelten Konfliktintensität. Diese Ermittlung und Bewertung erfolgt für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Biotope, Flora und Fauna, Landschaftsbild, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Kultur- und Sachgüter. Detailliertere Umweltinformationen sind im Rahmen des parallelen Bebauungsplanverfahrens verfügbar. Zudem erfolgt eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes, eine Methodikbeschreibung und eine Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung.
In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorwiegend auf den Bodenschutz, die Betroffenheit von Oberflächengewässern (A Graben Jessen mit Gewässerrandstreifen), die Lage im Hochwasserrisikogebiet, und den Schutz des Grundwassers hingewiesen.
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an info@jessen.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Bauamt der Stadt Jessen (Elster) auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail beteiligung@bklandschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Es wird für das Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplans darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen
ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a Baugesetzbuch im Zusammenhang mit dieser Planung personenbezogene und - beziehbare Daten erhoben. Am Auslegungsort und ergänzend auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) werden
Informationen zur Erhebung und Verarbeitung sowie zum Schutz dieser Daten im Rahmen der Bauleitplanung bereitgehalten.