Bodenordnungsverfahren Schweinitz

Öffentliche Bekanntmachung 3. Änderungsanordnung vom 02.02.2022 - Flurbereinigungsverfahren Schweinitz

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten (ALFF) Anhalt
Kühnauer Str. 161
06846 Dessau-Roßlau

Öffentliche Bekanntmachung
3. Änderungsanordnung

vom 02.02.2022

Flurbereinigungsverfahren: Schweinitz
Landkreis: Wittenberg
Verfahrens-Nr.: WB4714

Anordnung
Das Gebiet des Bodenordnungsverfahrens Schweinitz wird gemäß § 63 Abs. 2 Landwirt-schaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in der Fassung vom 03.07.1991 (BGBl. I S.1418), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 23.07.2013 (BGBl. I S. 2586) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. S. 2794) durch Ausschluss von Flurstücken geringfügig geändert.

Ausgeschlossen werden:
Gemarkung Schweinitz, Flur 8, Flurstück 14/2, 15/2, 16/2, 17/2, 18/2, 19/2, 20/2, 21/2, 22/2, 24/2, 25/2, 26/2, 27/2, 28, 29/2, 30/2
Gemarkung Dixförda, Flur 2, Flurstück 159

Die Fläche der ausgeschlossenen Flurstücke hat eine Größe von ca. 0,8 ha. Mit der 3. Änderungsanordnung umfasst das Verfahrensgebiet nunmehr eine Fläche von ca. 254 ha.
Das neue Bodenordnungsgebiet ist in der zur Anordnung gehörenden Gebietskarte orangefarbig umrandet dargestellt. Die wegfallenden Grenzen sind orangefarbig gekreuzt. Die neuen Grenzen sind orangefarbig gestrichelt.

Begründung
Das historische Flurstück 143 der Gemarkung Dixförda, Flur 2 ist ein Fließgewässer und wurde für eine optimale Gebietsabgrenzung zerlegt. Während das Flurstück 160 weiter am Verfahren teilnimmt, wird das Flurstück 159 mit dieser Anordnung ausgeschlossen.
Bei den übrigen auszuschließenden Flurstücken handelt es sich um Flurstücke der Bundesstraße B 187.
Die genannten Flurstücke unterliegen keinen weiteren Planungen im Rahmen der Bodenordnung. Mit ihrem Ausschluss aus dem Bodenordnungsverfahren erfolgt eine zweckmäßige Abgrenzung des Verfahrensgebietes.

Gemäß § 8 Abs. 1 FlurbG kann die Flurbereinigungsbehörde geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes anordnen, wenn der Zweck der Bodenordnung dadurch besser erreicht werden kann. Eine geringfügige Änderung des Bodenordnungsgebietes ist immer dann anzunehmen, wenn sie keine wesentlichen Auswirkungen auf die Planung und die Bodenordnung hat. Das ist vorliegend der Fall.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese 3. Änderungsanordnung zum Bodenordnungsverfahren Schweinitz, Feldlage kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau erhoben werden erhoben werden.

Im Auftrag
gez. Näther
-DS-

Auslage
Die vorstehende Änderungsanordnung, die zugehörige Gebietskarte sowie zusätzlich das aktuelle Verzeichnis der Verfahrensflurstücke liegen in
der Stadt Jessen, Schloßstraße 11, 06917 Jessen
der Stadt Annaburg, Torgauer Straße 52, 06925 Annaburg
der Stadt Kemberg, Burgstraße 5, 06901 Kemberg
der Stadt Bad Schmiedeberg, Markt 10. 06905 Bad Schmiedeberg
der Stadt Zahna-Elster, Am Rathaus 1, 06895 Zahna-Elster
der Gemeinde Niedergörsdorf, Dorfstraße 14f, 14913 Niedergörsdorf
dem Amt Dahme/Mark, Hauptstr. 48/49, 15936 Dahme/Mark
der Stadt Herzberg, Markt 1, 04916 Herzberg
der Stadt Schönwalde, Markt 48, 04916 Schönwalde
der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode-Arzberg, Bahnhofstraße 21, 04886 Beilrode
der Verwaltungsgemeinschaft Dommitzsch, Markt 1, 04880 Dommitzsch
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau
zwei Wochen lang nach der Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus.

Die Einhaltung der Hygiene-, Abstands- und Kontakterfassungsregeln auf Grund von Corona müssen eingehalten werden.

Zusätzlich können die Änderungsanordnungen, die Verzeichnisse der Flurstücke und die Gebietskarten im Internet unter
alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/flurneuordnung/verfahren-im-landkreis-wittenberg
(dort unter Bodenordnungsverfahren Schweinitz) zur Information eingesehen werden.

Im Auftrag
gez. Krosch

Datenschutzrechtliche Hinweise

Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz/Flurbereinigungsgesetz verarbeiten wir im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung. Weitergehende Informationen finden Sie unter:

alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/datenschutz

Alternativ können Sie auch das ALFF Anhalt zur weiteren Informationserlangung kontaktieren:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt)
Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 6506 -0
Telefax: +49 340 6506 -601
E-Mail: poststelleDE@alff.mule.sachsen-anhalt.de

Bei datenschutzrechtlichen Problemen können Sie sich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten des Amtes wenden:
E-Mail: Datenschutzbeauftragter-ALFF-Anhalt@alff.mule.sachsen-anhalt.de

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen