Eintragung Grundbesitz

Bekanntmachung des Amtsgerichts Wittenberg - Jessen Blatt 967

Amtsgericht Wittenberg
Geschäfts-Nr. Jessen Blatt 967
(Bitte bei allen Schreiben angeben)

Lu. Wittenberg, 10.09.2021
Fernruf: (03491)/ 436-0

Bekanntmachung

Der nachstehend bezeichnete Grundbesitz, für den bisher kein Grundbuchblatt angelegt ist, soll nunmehr in das Grundbuch eingetragen werden:

Als Eigentümerin/Eigentümer soll eingetragen werden:

Irmgard Henze geb. Peisker

Auf Grund der §§ 118 und 122 der Grundbuchordnung wird hiermit auf die bevorstehende Anlegung des Grundbuchblattes hingewiesen. Alle Personen, die beschränkte dingliche Rechte an dem vorbezeichneten Grundbesitz oder sonstige Eigentumsbeschränkungen für sich in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb von sechs Wochen seit Aushang bzw. Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jessen bei dem Grundbuchamt anzumelden. Die Ansprüche müssen entweder durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, deren erklärter Inhalt von der Eigentümerin oder dem Eigentümer stammt, nachgewiesen werden oder von ihr oder ihm anerkannt worden sein, wenn sie bei der Anlegung des Grundbuchblatts zur Eintragung gelangen sollen.

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird das Grundbuchblatt ohne Berücksichtigung etwa in Anspruch genommener Rechte angelegt werden.

Gürth
Rechtspflegerin
Dienstsiegel

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 10.09.2021, im Original unterschrieben und gesiegelt.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen