Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 04.04.2022 mit Beschluss Nr. BA 01/2022 beschlossen, den Bebauungsplan V 37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee” im OT Mügeln gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufzustellen.
Mit dem Bebauungsplan wird die Grundlage für die Erschließung eines kleinen Wohnbaugebietes geschaffen. Damit kann der Bedarf an neu zu errichtenden Wohnhäusern im OT Mügeln der Stadt Jessen (Elster) abgedeckt werden. Die Erschließung ist über die Landstraße L 111 „Jüterboger Allee” gesichert.
Im Flächennutzungsplan des OT Mügeln ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt.
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach §1(6) Nr. 7 BauGB bestehen nicht.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird gemäß § 13b (1) BauGB in Verbindung mit § 13a (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha in der Gemarkung Mügeln, Flur 1, Flurstücke 68/25 (teilweise), 72 (teilweise) und 105.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Jessen, den 08.04.2022
Michael Jahn
Bürgermeister