Bekanntmachung – Durchführung der Gewässerschau/Deichschau 2023

Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt § 67 wird

• am 11.04.2023, ab 09.00 Uhr der Gewässerabschnitt der Elbe der Stadt Jessen von Axien Siel – Klöden Schöpfwerk
• am 13.04.2023, ab 09.00 Uhr der Gewässerabschnitt der Elbe der Stadt Jessen von Klöden Schöpfwerk – Gorsdorf Straßenbrücke
• am 18.04.2023, ab 09.00 Uhr der Gewässerabschnitt der Schwarzen Elster der Stadt Jessen von Waltersdorf Brücke – Arnsnesta rechtsseitig, Arnsnesta – Löben linksseitig
• am 20.04.2023, ab 09.00 Uhr der Gewässerabschnitt der Schwarzen Elster der Stadt Jessen von Schweinitz Brücke Fließ –
Rückstaudeich – Schweinitz Straßenbrücke linksseitig – Kuhlache – Schulfestplatz, rechtsseitig Stadtdeich Jessen – Elstercenter – Deichende Höhe Umspannwerk; Deich Molkereigraben – Deichende rechtsseitig
• am 20.04.2023, ab 09.00 Uhr der Gewässerabschnitt der Schwarzen Elster der Stadt Jessen von Jessen Straßenbrücke Tierpark – Mühle Mühlberg – Grabo – Gorsdorf linksseitig; Hemsendorfer Deich „Dreibaum“ rechtsseitig
• am 20.04.2023, ab 09.00 Uhr der Gewässerabschnitt der Schwarzen Elster der Stadt Jessen von Schweinitz Straßenbrücke – Löben linksseitig; Löben – Mönchenhöfe Rückstaudeich – Schweinitz Straßenbrücke rechtsseitig geschaut.

Die Schaukommission hat für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:
• Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren;
• Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen;
• eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist.

Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, auf eigene Gefahr und Kosten an der Gewässerschau teilzunehmen. Bei Interesse ist auf Grund der Corona-Pandemie im Vorfeld
eine schriftliche Anmeldung beim LHW S-A, Flussbereich Wittenberg (Adresse untenstehend), notwendig.

Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Gewässerabschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige Verwaltungsgemeinschaft/Stadtverwaltung oder schriftlich an:

Landesbetrieb für Hochwasserschutz
und Wasserwirtschaft (LHW)
Sachsen-Anhalt
Flussbereich Wittenberg
Sternstraße 59
06886 Wittenberg
E-Mail: FB.WB@Ihw.mlu.sachsen-anhalt.de

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im: