BOV Lindwerder, VVB1895

Offenlegung gemäß § 12 Abs. 3 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt in der jeweils geltenden Fassung

Für die

Gemarkung Flur in der Gemeinde
Arnsdorf 2, 3 Stadt Jessen (Elster)
Dixförda 3, 5, 6 Stadt Jessen (Elster)
Jessen 6 Stadt Jessen (Elster)
Lindwerder 2, 5, 6, 7, 8, 9 Stadt Jessen (Elster)
Mügeln 3, 5 Stadt Jessen (Elster)
Schweinitz 1, 5, 6 Stadt Jessen (Elster)
Steinsdorf 1 Stadt Jessen (Elster)

wurden die Nachweise des Liegenschaftskatasters hinsichtlich der Flurstücke und Gebäude aus Anlass der Übernahme der Ergebnisse eines öffentlich-rechtlichen Verfahrens verändert.

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt hat die für das Liegenschaftskataster relevanten Ergebnisse eines Bodenordnungsverfahrens (Gemarkungsnamen, Flurnummern, Flurstücksnummern, Flurstücksgrenzen, Grenzpunkte und Gebäudegrundrisse) in dem oben genannten Bereich in das Liegenschaftsbuch und die Liegenschaftskarte übernommen.

Das Gebiet ist in der beigefügten Übersichtskarte gekennzeichnet. Allen beteiligten Eigentümern, Erbbauberechtigten und Nutzungsberechtigten werden diese Veränderungen des Liegenschaftskatasters durch die Offenlegung bekannt gemacht.

Die Liegenschaftskarte wird in der Zeit vom 29.04.2025 bis 28.05.2025 in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Elisabethstraße 15, 06847 Dessau-Roßlau während der Besuchszeiten Mo -Fr 8-13 Uhr, Di 8-18 Uhr zur Einsicht ausgelegt.
Bei Fragen oder Anregungen wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0340 6503-1125 gebeten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Veränderungen im Liegenschaftsbuch und in der Liegenschaftskarte, die durch die Übernahme der für das Liegenschaftskataster relevanten Ergebnisse eines Bodenordnungsverfahrens entstanden sind, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Halle (Saale) erhoben werden.

Im Auftrag
Jens Artmann

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 11.03.2025, im Original unterschrieben und gesiegelt.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen