Bodenordnungsverfahren Düßnitz-Gerbisbach Aktenzeichen: 611-14 WB 4314

Bodenordnungsverfahren Düßnitz-Gerbisbach / Vorläufige Anordnung Aktenzeichen: 611-14 WB 4314

Bodenordnungsverfahren Düßnitz-Gerbisbach
Aktenzeichen: 611-14 WB 4314

Vorläufige Anordnung vom 27.01.2023

Gemäß § 36 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S.546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I. S. 2794), ergeht die folgende vorläufige Anordnung.

I. Besitzregelung

Zur Bereitstellung von Flächen für die Sicherung und Herstellung der Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) im Bodenordnungsverfahren Düßnitz-Gerbisbach wird für die Wegebaumaßnahmen W07 und W09 der Teilnehmergemeinschaft Düßnitz-Gerbisbach (TG) folgendes angeordnet:

  1. Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden mit Wirkung vom 01.03.2023 Besitz und Nutzung der Grundstücke bzw. Grundstücksteile entzogen.

Im Einzelnen sind folgende Flurstücke und Flurstücksteile betroffen:

Gemarkung Flur Flurstück beanspruchte Teilfläche (ca.) in qm Maßnahmebezeichnung
Schöneicho 2 7 90 W07
Schöneicho 2 10 380 W07
Schöneicho 2 13 40 W07
Schöneicho 2 14 100 W07
Schöneicho 2 36 1130 W07
Schöneicho 2 38 25 W07
Schöneicho 2 39 180 W07
Schöneicho 2 40 760 W07
Schöneicho 2 58 45 W07
Schöneicho 2 65 110 W07
Schöneicho 2 73 460 W07
Schöneicho 2 75 610 W07
Schöneicho 2 76 420 W07
Schöneicho 2 77 35 W07
Schöneicho 2 78 730 W07
Schöneicho 2 80 35 W07
Schöneicho 2 100 390 W07
Schöneicho 2 101 15 W07
Schöneicho 2 103 360 W07
Lebien 2 10/9 650 Sicherung des Vorausbaus für W09
Lebien 2 13/2 160 Sicherung des Vorausbaus für W09
Lebien 2 14 120 W09
Lebien 2 15/1 15 Sicherung des Vorausbaus für W09
Lebien 2 15/1 910 W09
Lebien 2 44 15 W09
Lebien 2 49 670 W09
Lebien 2 50 1000 W09

Die Lage der von dieser vorläufigen Anordnung betroffenen Grundstücksteilflächen ist aus den Besitzregelungskarten ersichtlich (siehe Auslagehinweis unten).

  1. Die Wegebaumaßnahmen sowie deren Erschließung befinden sich mehrheitlich auf privaten Flächen, die bereits öffentlich genutzt werden.
  2. Die Erschließung der anliegenden Flächen wird weiterhin gewährleistet.

II. Begründung

Die Plangenehmigung für den Plan nach § 41 FlurbG - Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan im Bodenordnungsverfahren Düßnitz-Gerbisbach erfolgte durch die Flurbereinigungsbehörde am 13.05.2022. Dieser Plan bildet die Grundlage für die Neugestaltung des Verfahrensgebietes.

Mit der Umsetzung der benannten Maßnahmen wird entsprechend dem Ausbauprogramm im Jahr 2023 begonnen. Mit dieser Anordnung wird im Vorgriff auf die Regelungen im Bodenordnungsplan der neue Zustand vorbereitet und gesichert und somit die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens gewährleistet und beschleunigt.

III. Hinweis zur Nutzungsentschädigung

Entstehen durch den Besitz- und Nutzungsentzug (s. I) für einzelne betroffene Bewirtschafter besondere Nachteile oder Härten, so sind diese bis zum 30.11.2023 beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt in Dessau-Roßlau anzuzeigen und glaubhaft zu machen. In begründeten Fällen kann eine Entschädigung durch die Teilnehmergemeinschaft gewährt werden. Die Festsetzung der Entschädigung gemäß § 36 Abs. 1 FlurbG für die Nachteile, die in Folge dieser vorläufigen Anordnung entstanden sind, ergeht als gesonderter Bescheid.

Bestehende Pachtverträge werden durch diese Regelung nicht berührt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau erhoben werden.

Im Auftrag

gez. Tonn

Hinweis:

Die Unterlagen dieser Vorläufigen Anordnung einschließlich Karten liegen 2 Wochen nach der Bekanntmachung im Amt für Landwirtschaft Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, Raum 4.133, 06846 Dessau-Roßlau während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen