In der Sitzung des Stadtrates am 24.09.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt.
Öffentlicher Teil der Sitzung:
Beschluss Nr. 35/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) stellt durch Beschluss die folgende Änderung der Ausschussbesetzung fest.
Hauptausschuss:
Partei | Name | |
---|---|---|
1 | CDU | Danneberg, Gunter |
2 | CDU | Nowak, Dirk |
3 | CDU | Arndt, Guido |
4 | WFH/FDP/Wegener | Thieme, Michael |
5 | WFH/FDP/Wegener | Schulze, Lukas Jonathan |
6 | AfD/Freydank | Luczak, Frank |
7 | AfD/Freydank | Riedel, Matthias |
8 | DIE LINKE | Zarrad, Dirk |
Finanzausschuss:
Partei | Name | |
---|---|---|
1 | CDU | Fischer, Steffen |
2 | CDU | Arndt, Guido |
3 | WFH/FDP/Wegener | Zwicker, Johannes |
4 | WFH/FDP/Wegener | Baumgart, Tino |
5 | WFH/FDP/Wegener | Petzold, Robert |
6 | AfD/Freydank | Freydank, Jens |
7 | AfD/Freydank | Peschl, Patrick |
8 | DIE LINKE | Zarrad, Dirk |
Beschluss Nr. 36/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Jessen (Elster) in das Ehrenbeamtenverhältnis.
Beschluss Nr. 37/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
- Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V38 „Solarpark Jessen 1“ für das Gebiet
- der Gemarkung Gentha; Flur 1; Flurstücke 451, 453, 455 und 457 (Teilfläche A)
- der Gemarkung Gentha; Flur 2; Flurstücke tlw. 71, tlw. 72 und tlw. 161, der Gemarkung Gentha; Flur 4; Flurstück tlw. 6/6 (Teilfläche B)
- der Gemarkung Ruhlsdorf; Flur 2; Flurstücke tlw. 183, tlw. tlw.184, 200 und 201 (Teilfläche C)
- der Gemarkung Arnsdorf; Flur 1; Flurstücke 189, tlw. 191, der Gemarkung Arnsdorf; Flur 2; Flurstücke tlw. 58 (Teilfläche D)
- Gemarkung Arnsdorf; Flur 1; Flurstücke tlw. 215 und 216 (Teilfläche F),
- der Gemarkung Rehain; Flur 3; Flurstücke tlw. 143, 62/1, 62/2, 62/3 und 62/4 (Teilfläche E)
bestehend aus den Planzeichnungen (Teil A) Blatt-Nr. 1 bis 6 und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung (Stand Juli 2024) bestätigt. Die Begründung nebst Anlagen wird gebilligt.
- Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB durchzuführen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Vorentwurfes in Form einer öffentlichen Auslegung / schriftlichen Benachrichtigung erfolgen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Nr. 38/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
- Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V38 „Solarpark Jessen 1“ für das Gebiet
- der Gemarkung Naundorf, Flur 6, Flurstücke 22, 23, 25 und 26 (Teilfläche A)
- der Gemarkung Morxdorf, Flur 1, Flurstücke 66, 67, 68 und 161 (Teilfläche B)
- der Gemarkung Seyda, Flur 2, Flurstücke 30, 37, 38, 44, 45, 50, 51, 53/3 und 54/3 (Teilfläche C) und
- der Gemarkung Seyda, Flur 2, Flurstücke 62, tlw. 63, tlw. 65, tlw.66, tlw. 67 und tlw. 60/2 (Teilfläche D),
bestehend aus den Planzeichnungen (Teil A) Blatt-Nr. 1 bis 4 und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung (Stand Juli 2024) bestätigt. Die Begründung nebst Anlagen wird gebilligt.
- Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB durchzuführen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Vorentwurfes in Form einer öffentlichen Auslegung / schriftlichen Benachrichtigung erfolgen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Nr. 39/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
- Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V40 „Solarpark Jessen 3“ für das Gebiet der Gemarkung Schadewalde, Flurstücke tlw. 89, 90, 91, 92, 93, 94, tlw. 95 und tlw. 161 der Flur 2, bestehend aus den Planzeichnungen (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung (Stand Juli 2024) bestätigt. Die Begründung nebst Anlagen wird gebilligt.
- Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB durchzuführen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Vorentwurfes in Form einer öffentlichen Auslegung / schriftlichen Benachrichtigung erfolgen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Nr. 40/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die überplanmäßige / außerplanmäßige Auszahlung, unter Beachtung des § 105 KVG LSA, für das Haushaltsjahr 2024 für folgendes Sachkonto:
Produkt-Nr.: | 365101 | Buchungstext: Kindertagesstätten |
Konto: | 529100 | Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen |
Haushaltsansatz: | 878.200,00 EUR | |
überplanmäßige Aufwendung: | 171.472,41 EUR |
Beschluss Nr. 41/2024
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Schulstandortes Grundschule “Juri Gagarin” Seyda als eigenständige Grundschule bei gleichzeitiger Bildung eines Grundschulverbundes zwischen der Grundschule “Max Lingner” Jessen als Hauptstandort und der bisher eigenständigen Grundschule “Juri Gagarin” Seyda als Teilstandort zum Schuljahr 2025/2026 entsprechend § 22 Abs. 4 i. V. m. § 64 Abs. 1 SchulG LSA.
Beschluss Nr. 42/2024
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Festlegung von Schulbezirken der Stadt Jessen (Elster).
Beschluss Nr. 43/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die 2. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Jessen (Elster) für die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung).
Beschluss Nr. 44/2024
Auf der Grundlage der Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) vom 13.06.2022 i.V.m § 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 16.05.2024, beschließt der Stadtrat Aufwandsentschädigung ab dem 01.10.2024 für Bürgermeister und Stellvertreter.
Beschluss Nr. 45/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, der Stellungnahme der Betriebsleitung vom 04.Juli 2024 zum Bericht über die örtliche und überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes „Stadtwirtschaft Jessen“ zum 01.01.2014 seine Zustimmung zu erteilen.
Beschluss Nr. 46/2024
Die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wittenberg geprüfte Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes „Stadtwirtschaft Jessen“ zum 01.01.2014 mit einer
Bilanzsumme von 22.453,48 EUR wird nach den §§ 114 und 120 KVG LSA festgestellt.
Beschluss Nr. 47/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, der Stellungnahme der Betriebsleitung vom 04. Juli 2024 zum Bericht über die örtliche und überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2014 und 2015 des Eigenbetriebes „Stadtwirtschaft Jessen“ seine Zustimmung zu erteilen.
Beschluss Nr. 48/2024
- Der geprüfte Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes „Stadtwirtschaft Jessen“ wird gemäß § 120 KVG LSA mit folgenden Eckdaten entgegengenommen:
a) Die Ergebnisrechnung schließt durch Verrechnung mit der Stadt Jessen (Elster) mit einem Jahresergebnis von 0,00 EUR ab.
b) Die Finanzrechnung schließt mit einem Finanzmittelüberschuss von 219.101,95 EUR ab.
c) Die Vermögensrechnung (Bilanzsumme) beträgt zum 31.12.2014 282.632,21 EUR. - Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) erteilt der Betriebsleitung gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2014 (Jahresabschluss 2014) die Entlastung.
Beschluss Nr. 49/2024
- Der geprüfte Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebes „Stadtwirtschaft Jessen“ wird gemäß § 120 KVG LSA mit folgenden Eckdaten entgegengenommen:
a) Die Ergebnisrechnung schließt durch Verrechnung mit der Stadt Jessen (Elster) mit einem Jahresergebnis von 0,00 EUR ab.
b) Die Finanzrechnung schließt mit einem Finanzmittelüberschuss von 158.169,64 EUR ab.
c) Die Vermögensrechnung (Bilanzsumme) beträgt zum 31.12.2015 192.758,58 EUR. - Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) erteilt der Betriebsleitung gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2015 (Jahresabschluss 2015) die Entlastung.
Beschluss Nr. 50/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) stimmt zu, die Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens und der kommunalen Schulden für die Erstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jessen (Elster) vom 28. April 2022 bis auf Weiteres für die Aufstellung der Jahresabschlüsse ab 01.01.2014 anzuwenden.
Beschluss Nr. 51/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, der Stellungnahme des Bürgermeisters vom 30. Juli 2024 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wittenberg über die örtliche und überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2014 bis 2018 der Stadt Jessen (Elster) seine Zustimmung zu erteilen.
Beschluss Nr. 52/2024
- Der geprüfte Jahresabschluss 2014 der Stadt Jessen (Elster) wird mit folgenden Eckdaten gemäß § 120 KVG LSA entgegengenommen und bestätigt:
a) Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 331.031,83 EUR (ordentliches Ergebnis) und einem Überschuss von 14.464,47 EUR (außerordentliches Ergebnis) ab. Die Überschüsse werden auf neue Rechnung vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
b) Die Finanzrechnung schließt mit einem Defizit aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 90.219,67 EUR, mit einem Defizit aus Investitionstätigkeit in Höhe von 207.795,13 EUR und einem Defizitsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 442.386,93 EUR ab.
c) Die Vermögensrechnungssumme (Bilanzsumme) beträgt zum 31.12.2014 96.205.445,10 EUR. - Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2014 (Jahresabschluss 2014) die Entlastung.
Beschluss Nr. 53/2024
Der geprüfte Jahresabschluss 2015 der Stadt Jessen (Elster) wird mit folgenden Eckdaten gemäß § 120 KVG LSA entgegengenommen und bestätigt:
a) Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Defizit von 361.412,53 EUR (ordentliches Ergebnis) und einem Defizit von 1,00 EUR (außerordentliches Ergebnis) ab. Das Defizit aus dem ordentlichen und dem außerordentlichen Ergebnis (Jahresergebnis 2015) wird in Höhe von 361.413,53 EUR dem Fehlbetragsvortrag zugeführt.
b) Die Finanzrechnung schließt mit einem Defizit aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.320.219,37 EUR, mit einem Überschuss aus Investitionstätigkeit in Höhe von 550.378,04 EUR und einem Defizitsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 413.282,65 EUR ab.
c) Die Vermögensrechnungssumme (Bilanzsumme) zum 31.12.2015 beträgt 97.100.027,41 EUR.
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2015 (Jahresabschluss 2015) die Entlastung.
Beschluss Nr. 54/2024
- Der geprüfte Jahresabschluss 2016 der Stadt Jessen (Elster) wird mit folgenden Eckdaten gemäß § 120 KVG LSA entgegengenommen und bestätigt:
a) Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 153.345,09 EUR (ordentliches Ergebnis) und einem Defizit von 53.214,54 EUR (außerordentliches Ergebnis) ab. Das Jahresergebnis 2016 wird in Höhe des Überschusses von 100.130,55 EUR auf neue Rechnung vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
b) Die Finanzrechnung schließt mit einem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 499.830,37 EUR, mit einem Überschuss aus Investitionstätigkeit in Höhe von 381.705,47 EUR und einem Defizitsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 379.517,15 EUR ab.
c) Die Vermögensrechnungssumme (Bilanzsumme) zum 31.12.2016 beträgt 98.188.368,93 EUR. - Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2016 die Entlastung.
Beschluss Nr. 55/2024
- Der geprüfte Jahresabschluss 2017 der Stadt Jessen (Elster) wird mit folgenden Eckdaten gemäß § 120 KVG LSA entgegengenommen und bestätigt:
a) Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 367.596,63 EUR (ordentliches Ergebnis) und einem Defizit von 46.250,44 EUR (außerordentliches Ergebnis) ab. Das Jahresergebnis 2017 wird in Höhe des Überschusses von 321.346,19 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
b) Die Finanzrechnung schließt mit einem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 513.944,33 EUR, mit einem Überschuss aus Investitionstätigkeit in Höhe von 112.904,61 EUR und einem Überschuss aus Finanzierungstätigkeit von 2.154.446,22 EUR ab.
c) Die Vermögensrechnungssumme (Bilanzsumme) zum 31.12.2017 beträgt 102.672.292,90 EUR. - Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2017 (Jahresabschluss 2017) die Entlastung.
Beschluss Nr. 56/2024
-
Der geprüfte Jahresabschluss 2018 der Stadt Jessen (Elster) wird mit folgenden Eckdaten gemäß § 120 KVG LSA entgegengenommen und bestätigt:
a) Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 549.889,78 EUR (ordentliches Ergebnis) und einem Defizit von 2,00 EUR (außerordentliches Ergebnis) ab. Das Jahresergebnis 2018 wird in Höhe des Überschusses von 549.887,78 EUR auf neue Rechnung vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
b) Die Finanzrechnung schließt mit einem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 689.392,41 EUR, mit einem Defizit aus Investitionstätigkeit in Höhe von 404.882,50 EUR und einem Defizitsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 1.160.816,94 EUR ab.
c) Die Vermögensrechnungssumme (Bilanzsumme) zum 31.12.2018 beträgt 102.741.702,88 EUR. -
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2018 (Jahresabschluss 2018) die Entlastung.
Beschluss Nr. 57/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Annahme und Verwendung von Spenden für den Ortsteil Mügeln.
Nicht öffentlicher Teil der Sitzung
Beschluss Nr. 58/2024
Grundstücksangelegenheit – Gemarkung Jessen
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, der vertraglichen Änderung in Form eines Nachtrages zum Nachtrag zuzustimmen.
Michael Jahn
Bürgermeister