Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Jessen (Elster) am 21.04.2026

Im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt:

Beschluss 07/2026
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Berufung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Jessen (Elster) in das Ehrenbeamtenverhältnis.

Beschluss 08/2026
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

  1. Die zur der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von den Nachbargemeinden und -städten vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat der Stadtrat mitfolgendem Ergebnis geprüft und in einer Übersicht gemäß Anlagen zusammen-gefasst:
    a) Hinweise und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß Anlage zum Beschluss abgewogen bzw. eingearbeitet (Anlage 1 – Abwägung 53 Seiten)
    b) Hinweise und Anregungen der Nachbargemeinden und -städte werden gemäß Anlage zum Beschluss abgewogen bzw. eingearbeitet (Anlage 2 – Abwägung 3 Seiten)
    c) Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit wurden weder zum Vorentwurf noch zum Entwurf vorgebracht.
    d) Das Abwägungsergebnis ist in die Planzeichnung, Begründung und den Umweltbericht der Genehmigungsfassung der 2. Änderung des Flächen-nutzungsplanes einzustellen.

  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, unter Mitwirkung der Bauverwaltung sowie dem beauftragten Planungsbüro die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden und -städte von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Beschluss 09/2026
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt wie folgt:

  1. Auf Grund des § 6 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) beschließt der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf in der Fassung vom Januar 2026.

  2. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zur 2. Änderung des Flächennutzungs- planes Morxdorf wird gebilligt.

  3. Der Bürgermeister wird beauftragt unter Mitwirkung der Bauverwaltung sowie des beauftragten Planungsbüros die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf zur Genehmigung vorzulegen.

  4. Die Erteilung der Genehmigung und das Wirksamwerden der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf sind alsdann ortsüblich bekanntzumachen.
    Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen oder über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die wirksame 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf ist gemäß § 6a BauGB in das Internet einzustellen.

Beschluss 10/2026
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Für das Gebiet der Gemarkung Jessen, Flur 3, Flurstück 272, gemäß beigefügtem Übersichtsplan (Anlage), wird ein Bebauungsplans V47 Wohnbebauung „Am Brombeerweg“ der Stadt Jessen (Elster), aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss ist entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss 11/2026
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Den Aufstellungsbeschluss (Beschluss 34/2023) zum Bebauungsplan V44 „Solarpark Lindwerder ehem. Kiesabbaufläche” in der Gemarkung Lindwerder der Stadt Jessen (Elster) aufzuheben.

Beschluss 12/2026
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes V44-1 “Solarpark Lindwerder ehem. Kiesabbaufläche” im OT Lindwerder der Stadt Jessen (Elster) wird eingeleitet.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 15 ha folgende Fläche:
● Gemarkung: Lindwerder Flur: 7 Flurstück: 67

Beschluss 13/2026
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes V44-2 “Solarpark Dixförda ehem. Kiesabbaufläche” im OT Dixförda der Stadt Jessen (Elster) wird eingeleitet.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 10 ha folgendes Grundstück:
● Gemarkung: Dixförda Flur: 6 Flurstück: 1 (teilweise)

Michael Jahn
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im: