Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) am 30.06.2025

In der Sitzung des Stadtrates am 30.06.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt.

Öffentlicher Teil der Sitzung:

Beschluss Nr. 21/2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, den Kameraden Sebastian Hensel befristet für die Dauer von zwei Jahren mit der VVahrnahme der Funktion des stellvertretenden Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Schweinitz mit Wirkung vom 30.06.2025 an zu betrauen.

Beschluss Nr. 22/2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die 11. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Jessen (Elster) über die Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Schwarze Elster” und „Fläming-Elbaue” (Umlagesatzung) in der vorliegenden Fassung.

Beschluss Nr. 23/202.
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt wie folgt: Die zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V38 „Solarpark Jessen 1” in den Gemarkungen Gentha, Ruhlsdorf, Arnsdorf und Rehain von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, von den Nachbargemeinden und -städten sowie von der Öffentlichkeit vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft und in einer Übersicht gemäß Anlagen zusammengefasst:

(a) Hinweise, Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß Anlage 1, der Nachbargemeinden und -städte gemäß Anlage 2 und der Öffentlichkeit gemäß Anlage 3 zum Beschluss abgewogen bzw. eingearbeitet.

(b) Das Abwägungsergebnis ist in die Plandokumente zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V38, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen, der Begründung und Umweltbericht nebst Anlagen einzustellen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, unter Mitwirkung des Bauamtes sowie dem beauftragten Planungsbüro die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden und - städte sowie die Öffentlichkeit von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind der fertig gestellten Satzung des Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen.

Beschluss Nr. 24/2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt: Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V38 „Solarpark Jessen 1” in den Gemarkungen Gentha, Ruhlsdorf, Arnsdorf und Rehain bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom 07.04.2025 bestätigt. Die Begründung nebst Anlagen wird gebilligt.

Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchzuführen.
Die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden.
gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanentwurfs im Internet und zusätzlich durch öffentliche Auslegung erfolgen.

Beschluss Nr. 25/ 2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt wie folgt: Die zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V39 „Solarpark Jessen 2” in den Gemarkungen Naundorf, Morxdorf und Seyda von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, von den Nachbarsgemeinden und -städten sowie von der Öffentlichkeit vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft und in einer Übersicht gemäß Anlagen zusammengefasst:

(a) Hinweise, Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß Anlage 1, der Nachbargemeinden und -städte gemäß Anlage 2 und der Öffentlichkeit gemäß Anlage 3 zum Beschluss abgewogen bzw. eingearbeitet.

(b) Das Abwägungsergebnis ist in die Plandokumente zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V39, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen, der Begründung und Umweltbericht nebst Anlagen einzustellen. Der Bürgermeister wird beauftragt, unter Mitwirkung des Bauamtes sowie dem beauftragten Planungsbüro die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden und -städte sowie die Öffentlichkeit von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind der fertig gestellten Sitzung des Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen.

Beschluss Nr. 26/ 2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V39 „Solarpark Jessen 2” in den Gemarkungen Naundorf, Morxdorf und Seyda bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) wird in der vorliegenden

Fassung vom 09.04.2025
bestätigt. Die Begründung nebst Anlagen wird gebilligt. Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchzuführen. Die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanentwurfs im Internet und zusätzlich durch öffentliche Auslegung erfolgen.

Beschluss Nr. 27/ 2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt wie folgt: Die zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V40 „Solarpark Jessen 3” in den Gemarkungen Schadewalde von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, von den Nachbarsgemeinden und —städten sowie von der Öffentlichkeit vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft und in einer Übersicht gemäß Anlagen zusammengefasst:

(a) Hinweise, Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß Anlage 1, der Nachbargemeinden und -städte gemäß Anlage 2 und der Öffentlichkeit gemäß Anlage 3 zum Beschluss abgewogen bzw. eingearbeitet.

(b) Das Abwägungsergebnis ist in die Plandokumente zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V40, estehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen, der Begründung und Umweltbericht nebst Anlagen einzustellen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, unter Mitwirkung des Bauamtes sowie dem beauftragten Planungsbüro die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden und -städte sowie die Öffentlichkeit von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind der fertig gestellten Satzung des Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen.

Beschluss Nr. 28/ 2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt: Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V40 „Solarpark Jessen 3” in der Gemarkung Schadewalde, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom 01.04.2025 bestätigt. Die Begründung nebst Anlagen wird gebilligt.

Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchzuführen.
Die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanentwurfs im Internet und zusätzlich durch öffentliche Auslegung erfolgen.

Beschluss Nr. 29/ 2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V45 „Sondergebiet Windenergie Gentha-Seyda-Mügeln” der Stadt Jessen (Elster) ” in den Gemarkungen Gentha, Seyda und Mügeln sowie die Beantragung eines Zielabweichungsverfahrens gemäß § 245 e (5) BauGB von der Ausschlusswirkung der Vindvorranggebietsfestlegung an anderer Stelle nach § 7 Abs. 3 Satz 2 ROG im Sachlichen Teilplan „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt -Bitterfeld -Wittenberg” in der Fassung vom 30.05.2018 für den Bereich des geplanten Sondergebietes „Windenergie Gentha-Seyda-Mügeln”. Der beigefügte Kartenausschnitt ist Gegenstand des Beschlusses
(Anlage: Übersichtsplan „Sondergebiet Windenergie Gentha-Seyda-Mügeln”).

Beschluss Nr. 30/ 2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Annahme und Verwendung von Spenden von 4 Bänken für den „Eichenhain” / Stadtgebiet Jessen (Elster).

Michael Jahn
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

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