In der Sitzung des Stadtrates am 23.04.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt.
Öffentlicher Teil der Sitzung:
Beschluss Nr. 06/2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Jessen (Elster) in das Ehrenbeamtenverhältnis.
Beschluss Nr. 07/2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Der Vorentwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf wird in der vorliegenden Fassung (Stand Januar 2025) gebilligt.
Der Vorentwurf der 2. Änderung ist mit Begründung und dem Umweltbericht nach § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen und öffentlich auszulegen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs für die Dauer eines Monats auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster). Weiterhin sind die vollständigen Planunterlagen für die Dauer von einem Monat in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), Bauamt, Schloßstraße 11 in 06917 Jessen (Elster) zur Möglichkeit der Einsichtnahme für Jedermann bereit-zustellen. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich, per E-Mail und / oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, frühzeitig zu unterrichten und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden und -städte erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Beschluss Nr. 08/2025.
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) billigt den Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Nr. 5a „Gewerbegebiet Linda - Bahnhofstraße” im OT Linda der Stadt Jessen (Elster) und beschließt die Veröffentlichung des in der Beschlussanlage enthaltenen Entwurfs in der Fassung vom 24.01.2025.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Entwurfes in Form einer öffentlichen Auslegung erfolgen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Nr. 09/2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5a “Gewerbegebiet Linda - Bahnhofstraße” im OT Linda und beschließt die Veröffentlichung des in der Beschlussanlage enthaltenen Entwurfs in der Fassung vom 24.01.2025.
Die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanentwurfs im Internet und zusätzlich durch öffentliche Auslegung erfolgen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Nr. 10/2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt wie folgt:
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V41 „Solarpark Jessen 4“ für das Gebiet
Planteil A
- der Gemarkung Buschkuhnsdorf; Flur 1; Flurstücke 34, TF113, TF105
Planteil B
- der Gemarkung Buschkuhnsdorf; Flur 1; Flurstücke 19, TF16
- der Gemarkung Buschkuhnsdorf; Flur 2; Flurstücke TF27; TF 28; TF29; TF30; TF31; TF32; TF33; TF34; TF35; TF36; TF37; TF38;
Planteil C
- der Gemarkung Holzdorf; Flur 9; Flurstücke TF39/1; TF39/2; TF40; TF52/1; TF55; TF56; TF127; 121; TF118; TF40; 37; 38; 39/3; 95; TF106; TF105; 31; 32; TF41
- der Gemarkung Mönchenhöfe; Flur 2; Flurstücke TF12/1; TF18/1; TF13/1
bestehend aus den Planzeichnungen (Teil A) Blatt-Nr. 1 bis 3 und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung (Stand März 2025) bestätigt. Die Begründung (Teil C) nebst Anlagen wird gebilligt.
Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Vorentwurfes in Form einer öffentlichen Auslegung / schriftlichen Benachrichtigung erfolgen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Nr. 11/2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplans V37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee“ im OT Mügeln der Stadt Jessen (Elster) vorgebrachten Hinweise und Bedenken der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, werden entsprechend Abwägungsprotokoll abgewogen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachgemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Beschluss Nr. 12/2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Der vorliegende Bebauungsplan V37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee” im OT Mügeln der Stadt Jessen (Elster) in der Fassung 10.01.2025, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Satzung auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben:
- wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.
- auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.
Beschluss Nr. 13/2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Für das Gebiet der Gemarkung Schweinitz, Flur 2, Flurstücke 19, 20/5, 20/6, 377/1 und Teile der Flurstücke 377/2, 375/3, 376/3, 214/2, 21, 22, 23, 18 und 1/1, gemäß beigefügtem Lageplan (Anlage), wird eine Außenbereichssatzung „Schweinitz, Hirschweg 2-4“ der Stadt Jessen (Elster), OT Schweinitz aufgestellt.
Von der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird auf Grundlage des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss ist entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Nr. 14/2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Durchführung von konsumtiven Maßnahmen zur Abwehr von gesundheitlichen Gefahren durch den Goldafter und den Eichenprozessionsspinner in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 104 KVG LSA und stellt hierfür die zeitliche und sachlich Unabweisbarkeit fest.
Die Kosten sind im Haushaltsplanentwurf 2025 unter nachfolgend aufgeführtem Produkt und Konto geplant.
Zur Finanzierung sind neben den Eigenmitteln der Stadt Jessen (Elster) auch Fördermittel in Höhe von ca. 40 % im Haushaltsplan 2025 eingestellt worden. Die Verwaltung wird gebeten, Zuwendungen beim zuständigen Fördermittelgeber einzuwerben.
Beschluss Nr. 15/2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Weiterführung der investiven Maßnahme Multifunktionsgebäude im OT Holzdorf sowie die Fördermittelbeantragung im Zuge der vorläufigen Haushaltsführung nach § 104 KVG LSA.
Zur Finanzierung sollen neben den Eigenmitteln auch Fördermittel aus dem EFRE-Fonds (über LEADER) in Höhe einer Förderquote von bis zu 80 % max. 500.000,00 EUR eingeworben werden. Der Verwaltung wird aufgegeben, die Antragstellung bei dem zuständigen Fördermittelgeber vorzunehmen.
Beschluss Nr. 16/2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Annahme und Verwendung einer Spende für das Naherholungsgebiet Schwanenteich Jessen.
Beschluss Nr. 17/2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Annahme und Verwendung einer Spende für das Naherholungsgebiet Schwanenteich Jessen.
Beschluss Nr. 18/2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Annahme und Verwendung einer Spende für die Kita „Villa Teige“ im Ortsteil Jessen.
Beschluss Nr. 19/2025
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Jessen (Elster) für das Haushaltsjahr 2025
Beschluss Nr. 20/2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Jessen (Elster) in der vorliegenden Fassung (Stand April 2025). Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die im Maßnahmenkatalog enthaltenen Schritte nach Maßgabe der personellen, organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten umzusetzen und beschließt die Veröffentlichung des in der Beschlussanlage enthaltenen Entwurfs.
Michael Jahn
Bürgermeister