Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Jessen (Elster) am 14.05.2024
In der Sitzung des Stadtrates am 14.05.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt:
Öffentlicher Teil der Sitzung:
Beschluss Nr. 08/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt mit Wirkung vom 14.05.2024 die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Klossa.
Beschluss Nr. 09/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Statusänderung der Freiwilligen Feuerwehr Mark Zwuschen in einen unselbstständigen Standort der Freiwilligen Feuerwehr Seyda.
Beschluss Nr. 10/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren in das Ehrenbeamtenverhältnis.
Beschluss Nr. 11/2024
- Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) billigt den Entwurf zum Bebauungsplan V36 „Photovoltaikanlage Mark Zwuschen 1 – Der Morl“ im OT Mark Zwuschen der Stadt Jessen (Elster) und beschließt die Veröffentlichung des in der Beschlussanlage enthaltenen Entwurfs in der Fassung vom 07.03.2024.
- Die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanentwurfs im Internet und zusätzlich durch öffentliche Auslegung erfolgen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Nr. 12/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die im Abwägungsprotokoll vom 07.03.2024 angeführten Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Jessen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die Bürger, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen.
Der Beschluss hat nur mit der Anlage Gültigkeit.
Beschluss Nr. 13/2024
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Jessen (Elster) in der Fassung vom 07.03.2024 wird festgestellt. Die Begründung wird gebilligt.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist zur Genehmigung beim Landkreis Wittenberg einzureichen. Mit Bekanntmachung der Genehmigung wird die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Der Beschluss hat nur mit den Anlagen Gültigkeit.
Beschluss Nr. 14/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die im Abwägungsprotokoll vom 07.03.2024 angeführten Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 “Gewerbepark Jessen 2” der Stadt Jessen (Elster) (PVA).
Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die Bürger, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen.
Der Beschluss hat nur mit der Anlage Gültigkeit.
Beschluss Nr. 15/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbepark Jessen 2“ der Stadt Jessen (Elster) in der Fassung vom 07.03.2024 einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss und den Ort, an dem der Bebauungsplan für jedermann zur Einsicht bereitgehalten wird, ortsüblich bekanntzumachen.
Beschluss Nr. 16/2024
- Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 57 “REWE-Standort Rosa-Luxemburg-Straße” der Stadt Jessen (Elster) gem. § 9 Abs. 2a BauGB
- Die Abwägungstabelle ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
- Die Ergebnisse der Abwägung sind in die Planfassung für den Satzungsbeschluss zu übernehmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfasser der Stellungnahmen von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Beschluss Nr. 17/2024
- Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 57 “REWE-Standort Rosa-Luxemburg-Straße” gem. § 9 Abs. 2a BauGB in der Fassung vom 29.02.2024 als Satzung.
- Die Begründung in der Fassung vom 29.02.2024 wird gebilligt.
Beschluss Nr. 18/2024
Der Stadtrat beschließt:
- Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplans V 43 „Wohnbebauung Grüner Weg“ im OT Seyda vorgebrachten Hinweise und Bedenken der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, werden entsprechend Abwägungsprotokoll abgewogen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachgemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Beschluss Nr. 19/2024
Der Stadtrat beschließt:
- Der vorliegende Bebauungsplan V 43 „Wohnbebauung Grüner Weg“ im OT Seyda der Stadt Jessen (Elster) in der Fassung März 2024, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB die Planunterlagen zur Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene und genehmigte Satzung auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben:
• wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.
• auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.
Beschluss Nr. 20/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt,
- den Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Jessen (Elster) an der Hauptverkehrsstraße B 187 entlang der Rosa-Luxemburg-Straße und stimmt der Veröffentlichung der vorgelegten Fassung zu.
- alle notwendigen Schritte zur Berichterstattung an das Land Sachsen-Anhalt zu veranlassen.
Beschluss Nr. 21/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt in Anwendung des ergänzenden Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.04.2024 die möglichen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses der Stadt Jessen (Elster) auch für das Haushaltsjahr 2022 anzuwenden.
Beschluss Nr. 22/2024
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, die Förderung des Mehrgenerationenhauses des „Wir“ e.V. mit einer Kofinanzierung i.H.v. 10.000,00 Euro jährlich für eine Dauer von vier Jahren im Zeitraum von 2025 bis 2028 zu unterstützen.
Michael Jahn
Bürgermeister