Beschlüsse des Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) am 04.03.2025

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) am 04.03.2025

In der Sitzung des Stadtrates am 04.03.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt.

Öffentlicher Teil der Sitzung:

Beschluss Nr. 01/2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Einleitung des Planverfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf in der Stadt Jessen (Elster) nach § 2 Abs. 1 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst auf einer Gesamtfläche von 11,1 ha die Grundstücke der Gemarkung Morxdorf, Flur 1, Flurstücke 66, 67, 68 und 161.
Der Übersichtslageplan vom 07.01.2025 (Anlage 1) ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

Beschluss Nr. 02/2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt gem. § 1 Abs. 7 BauGB die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zum Bebauungsplan V36 „Photovoltaikanlage Mark Zwuschen 1 – Der Morl“ im OT Mark Zwuschen der Stadt Jessen (Elster).
Die Abwägungstabelle (Anlage) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
Die Ergebnisse der Abwägung sind in die Planfassung für den Satzungsbeschluss zu
übernehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfasser der Stellungnahmen von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Beschluss Nr. 03/2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den
Bebauungsplan V36 „Photovoltaikanlage Mark Zwuschen 1 – Der Morl“ im OT Mark Zwuschen der Stadt Jessen (Elster) in der Fassung vom Januar 2025.
Die Begründung in der Fassung vom Januar 2025 wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss und den Ort, an dem der
Bebauungsplan für jedermann zur Einsicht bereitgehalten wird, ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss Nr. 04/2025
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Unterstützung der energieeffizienten Sanierung der Heizungsanlage der Grundschule Max-Lingner in Jessen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Projektantrag für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Energieeffizienz in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen – „Oeffizienz“ – einzureichen. Weiterhin beschließt der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster), den finanziellen Eigenanteil der Kommune für die Laufzeit der Maßnahme zu erbringen.

Nicht öffentlicher Teil der Sitzung

Beschluss Nr. 05/2025
Grundstücksangelegenheit – Gemarkung Jessen
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt den Ankauf eines Grundstückes in der Gemarkung Jessen.

Michael Jahn
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im: