In der Sitzung des Stadtrates am 30.11.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt.
Öffentlicher Teil der Sitzung:
Beschluss Nr. 31/2021
Einwendungen gegen die Bürgermeisterwahl am 26.09.2021 liegen nicht vor.
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt gemäß § 51 (1) i.V.m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 26.09.2021.
Beschluss Nr. 32/2021
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Herrn Heiko Danneberg in das Ehrenbeamtenverhältnis des Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Mügeln und dem zugeordneten Feuerwehrstandort Steinsdorf.
Beschluss Nr. 33/2021
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die überplanmäßige / außerplanmäßige Auszahlung, unter Beachtung des § 105 KVG LSA, für das Haushaltsjahr 2021 für folgende Sachkonten:
Invest-Nr.: 42410115002 Sportstätten
424101.785300 Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 244.000,00 €
Beschluss Nr. 34/2021
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die außerplanmäßige Auszahlung, unter Beachtung des § 105 KVG LSA, für das Haushaltsjahr 2021 für folgendes Sachkonto:
Invest-Nr: 21610120001 Sekundarschule Nord Finanzierungsvereinbarung LK WB
216101.785300 Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 177.600,00 €
Beschluss Nr. 35/2021
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, die mit der verkürzten Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2014 bis 2020 im Zusammenhang stehenden und sich daraus ergebenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt bzw. Finanzhaushalt in Summe zu genehmigen.
Beschluss Nr. 36/2021
Ermächtigung des Bürgermeisters zur vorläufigen Haushaltsführung 2022 gemäß
§ 104 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit gültigen Fassung.
Beschluss Nr. 37/2021
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ in Jessen (Elster), Rehainer Straße im Bebauungsplangebiet „Gewerbepark Jessen 2“ anzunehmen.
Beschluss Nr. 38/2021
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) lehnt die 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster) ab.
Beschluss Nr. 39/2021
Als Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Jessen wird Herr Dirk Nowak entsendet.
Michael Jahn
Bürgermeister