In der Sitzung des Stadtrates am 28.02.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt.
Öffentlicher Teil der Sitzung:
Beschluss Nr. 01/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren in das Ehrenbeamtenverhältnis.
Beschluss Nr. 02/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, befristet für die Dauer von zwei Jahren, den Kameraden Michael Stecher mit der Wahrnahme der Funktion des Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Mark Zwuschen und den Kameraden Tom Lehmann mit der Wahrnahme der Funktion des stellvertretenden Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Jessen mit Wirkung vom 01.03.2023 an zu betrauen.
Beschluss Nr. 03/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
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Die Abwägung der in der Anlage – Abwägungsprotokoll – aufgeführten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnungsbaugebiet - Mittelweg“ in der Gemeinde Klöden.
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Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Beschluss Nr. 04/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
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Den Aufhebungsbebauungsplan Nr. 2 „Wohnungsbaugebiet - Mittelweg“ in der Gemeinde Klöden in der Fassung November 2022 aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
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Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Satzung auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben:
- wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.
- auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.
Beschluss Nr. 05/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V36 „Photovoltaikanlage Mark Zwuschen 1 – Der Morl“ im OT Mark Zwuschen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
Beschluss Nr. 06/2023
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Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die förmliche Beteiligung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den in der Beschlussanlage enthaltenen Entwurf in der Fassung vom 11.01.2023.
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Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Entwurfes in Form einer öffentlichen Auslegung erfolgen.
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Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Nr. 07/2023
Der Stadtrat Jessen beauftragt den Bürgermeister, gegenüber dem zuständigen Finanzamt eine Erklärung abzugeben, dass in der Stadt Jessen (Elster) weiterhin der § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz in der Fassung vom 31. Dezember 2015 zur Anwendung kommen soll.
Beschluss Nr. 08/2023
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Jessen (Elster) für das Haushaltsjahr 2023
Michael Jahn
Bürgermeister