In der Sitzung des Stadtrates am 22.11.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt.
Öffentlicher Teil der Sitzung:
Beschluss Nr. 31/2022
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Führungskräften der Stadtwehrleitung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Jessen (Elster) in das Ehrenbeamtenverhältnis ab dem 01.01.2023, für die Dauer von sechs Jahren.
Den Hauptbrandmeister Herrn Christoph Hering zum Stadtwehrleiter der Stadt Jessen (Elster).
Den Hauptbrandmeister Herrn Thomas Riedel zum 1. Stellvertreter des Stadtwehrleiters der Stadt Jessen (Elster).
Den Hauptbrandmeister Herrn Andreas Weiner zum 1. Stellvertreter des Stadtwehrleiters der Stadt Jessen (Elster).
Den Hauptbrandmeister Herrn Marco Kralisch zum 2. Stellvertreter des Stadtwehrleiters der Stadt Jessen (Elster).
Den Oberbrandmeister Herrn Torsten Winkelbauer zum 2. Stellvertreter des Stadtwehrleiters der Stadt Jessen (Elster).
Beschluss Nr. 32/2022
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt den Kameraden Stefan Puhlmann, befristet für die Dauer von zwei Jahren, mit der Wahrnahme der Funktion des 2. Stellvertreters des Stadtwehrleiters mit Wirkung vom 01.01.2023 an zu betrauen.
Beschluss Nr. 33/2022
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
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Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 56 Wohnbebauung „An der Ziegelei“ im OT Klöden vorgebrachten Hinweise und Bedenken der Öffentlichkeit, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, werden entsprechend Abwägungsprotokoll abgewogen.
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Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Beschluss Nr. 34/2022
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
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Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 56 Wohnbebauung „An der Ziegelei“ im OT Klöden in der Fassung Juli 2022, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
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Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB die Planunterlagen zur Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen.
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Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene und genehmigte Satzung auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist hinzuweisen:
- Wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.
Auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB
Beschluss Nr. 35/2022
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Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Einleitung des Planverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Jessen (Elster), bestehend aus dem Vorentwurfsplan und Begründung sowie dem Umweltbericht in der Fassung vom September 2022.
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Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Vorentwurfes in Form einer öffentlichen Auslegung/ schriftlichen Benachrichtigung erfolgen.
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Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Nr. 36/2022
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die
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- Änderung der Nutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Jessen (Elster) für Gemeinschaftseinrichtungen (23.1)
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- Änderung der Gebührensatzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Jessen (Elster) - Sondernutzungsgebührensatzung - (32.3)
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- Änderung der Werbeanlagensatzung der Stadt Jessen (Elster) (32.4)
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- Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Jessen (Elster) (37.2)
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- Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Jessen (Elster) mit den Zweigstellen in den Ortsteilen Schweinitz und Seyda sowie die Erhebung von Gebühren (42.1)
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- Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Gemeindegebiet der Stadt Jessen (Elster) – Kostenbeitragssatzung Kita´s (51.2)
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- Änderung der Satzung über die Benutzung der Sporteinrichtungen der Stadt Jessen (Elster)) (52.1)
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- Änderung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Stadt Jessen (Elster) (Grünflächensatzung) (54.1)
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- Änderung der Satzung zum Schutz, zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes in der Stadt Jessen(Elster) (Baumschutzsatzung) (54.2)
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- Änderung der Satzung über die Benutzungsgebühren für öffentliche Verkehrsanlagen (Grundstückszufahrten) (60.1.2)
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- Änderung der Satzung über die Ablösung von Stellplätzen und Garagen in der Stadt Jessen(60.2)
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- Änderung der Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Jessen (Erschließungsbeitragssatzung) (60.3)
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- Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Jessen (Elster) (67.2)
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- Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Jessen (Elster) (Straßenreinigungssatzung) einschließlich Gebührensatzung (70.1)
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- Änderung der Satzung über die Märkte in der Stadt Jessen (Elster) einschließlich Gebührensatzung (72.1)
in der jeweils vorliegenden Fassung.
Beschluss Nr. 37/2022
Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Jessen (Elster) über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) in der vorliegenden Fassung
Nicht öffentlicher Teil der Sitzung:
Beschluss Nr. 38/2022
Grundstücksangelegenheit – Gemarkung Jessen
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt den Verkauf von unbebauten Grundstücken.
Beschluss Nr. 39/2022
Grundstücksangelegenheit – Gemarkung Jessen
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt den Ankauf eines bebauten Grundstückes.
Michael Jahn
Bürgermeister